Beiträge von lichtblicker im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Ich werde dann zum 01.03. meinen Vertrag bei eprimo kündigen.

    Nun hatte ich folgende Überlegung: die Preis-Tendenz bei Neuverträgen ist im Moment ja eher sinkend. Daher denke ich darüber nach, keinen Jahresvertrag abzuschließen, sondern einen Anbieter zu nehmen, bei dem ich monatlich kündigen kann (z.B. octopusenergy). Preisgarantie geben die auch für 12 Monate. .

    Ich bin beim Strom, leider nur mit dem kaum genutzten Zähler der ehemaligen Einliegerwohnung, schon länger bei Octopusenergy, habe da noch einen Bestandstarif mit sag und schreibe 22ct/kWh bei niedriger Grundgebühr. Obwohl sie kündigen könnten, tun sie es nicht (das monatliche Kündigungsrecht gilt auch für den Versorger). Ich bin da nun auch mit dem Gas hingewechselt. Kosten um die 20ct, bei viel kleinerer Grundgebühr als der bisherige Versorger (nur 50%) und auch als in der Grundversorgung, bei etwa gleichem kWh-Preis aktuell. Man bleibt flexibel, wenn die Energiepreise wieder sinken.

    Stromanbieter müssen nicht kündigen, wenn die Strompreise an den Börsen steigen. In der Regel haben sie für Deinen Vertrag die entsprechend kalkulierte Strommenge am Terminmarkt als Future eingekauft und damit keinen Verlust. Würdest Du aber einen Neuvertrag abschließen, müssten sie zu aktuellen Konditionen "nachordern" und die sind langfristig immer noch höher als am Spotmarkt aktuell gehandelt wird. Deshalb sind derzeit spotmarktgehandelte Tarife (Tibber, aWattar) immer noch günstiger. In ein paar Monaten (3-6) wird sich das vermutlich auch bei den langfristigen Verträgen wieder einpendeln.

    ein hoher Strompreis bringt keinen Mehrwert für den Kunden. Oder ist der neue Tarif mit "Black out" Schutz ??

    Nah dran, würde ich sagen. Die Strombörse rechnet offenbar mit dem langfristig erhöhten Stromexport nach Frankreich und damit, dass teure Kohlekraftwerke im nächsten Jahr laufen werden. Wenn sie den Strom z.B. für 12 Monate einkaufen und nicht draufzahlen wollen, müssen sie die vermuteten Börsenpreise auch Dir in Rechnung stellen.

    Alternativ kannst Du ja Dein Glück bei einem Anbieter versuchen, der die Börsenpreise 1:1 stündlich abrechnet. Dann hast Du tatsächlich einen Mehrwert, weil Du ja Deinen Strombezug in die "günstigen" Zeiten verlegen kannst. :saint:

    Wer rechnet denn die Strompreisesbremse bei Anbieterwechesl in 2023 - mein Vertrag z.B. läuft bis März, ich weiß auch noch nicht ob ich bleibe oder wechseln werde.


    Anbieterwechsel schein die Sache aber noch zu verkomplizieren ...

    Das glaube ich noch nicht. Denn letztlich weiß der Anschlussnetzbetreiber ja genau, was Du in 2021 verbraucht hast (egal bei welchem Stromanbieter Du den Vertrag hattest). Ich zitiere mal aus der FAQ des BMWK vom 26.11.2022:

    Zitat

    Wird die Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert (so der Regelfalls bei vielen privaten Haushalten oder vielen Gewerbebetrieben), wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet.

    Ich gehe davon aus, dass entweder der Netzbetreiber dem Stromanbieter die Daten liefert. (oder sogar die Berechnung selbst vornimmt?)

    Ich interpretiere §5 so, dass der durchschnittliche Preis des Vormonats herangezogen wird. Offen ist jedoch die Frage, ob dabei der tatsächliche Durchschnittspreis (aufgrund der Verteilung des persönlichen Verbrauchs über den Tag) oder ob es der generelle Durchschnittspreis über den gesamten Monat ist. Dazu wollte sich Tibber noch äußern.

    Immerhin hat sich Tibber bei Dir gemeldet. Ich warte immer noch auf Rückmeldung.

    ich habe die Erfahrung gemacht das der Chat schneller reagiert als hello@tibber.de

    Danke, dass ist gut zu wissen. Aber eine Aussage zur Strompreisbremse hast Du auch noch nicht, oder? :saint:

    Ich interpretiere §5 so, dass der durchschnittliche Preis des Vormonats herangezogen wird. Offen ist jedoch die Frage, ob dabei der tatsächliche Durchschnittspreis (aufgrund der Verteilung des persönlichen Verbrauchs über den Tag) oder ob es der generelle Durchschnittspreis über den gesamten Monat ist. Dazu wollte sich Tibber noch äußern.

    Immerhin hat sich Tibber bei Dir gemeldet. Ich warte immer noch auf Rückmeldung.

    Nein. Das habe ich aus dem Entwurf der Beschlussvorlage interpretiert, denn da heißt es:

    "Wenn der gewichtete durchschnittliche Arbeitspreis nach Satz 1 oder 2 am ersten Tag eines Kalendermonats für den gesamten Kalendermonat nicht ermittelt werden kann, ist für die Bestimmung des gewichteten durch- schnittlichen Arbeitspreises auf den mit der zeitlichen Gültigkeit der einzelnen vereinbarten Arbeitspreise gewichteten durchschnittlichen Arbeitspreis des Vormonats abzustellen."


    Das Tibber dazu Stellung nehmen wird, habe ich aus einem Post im TFF-Forum: https://tff-forum.de/t/tibber-…e-auto-freunde/74640/2110

    Aber was ist mit solchen Tarifen wie bei Tibber, oder awattar hourly? Wie werden die bilanziert?

    Ich interpretiere §5 so, dass der durchschnittliche Preis des Vormonats herangezogen wird. Offen ist jedoch die Frage, ob dabei der tatsächliche Durchschnittspreis (aufgrund der Verteilung des persönlichen Verbrauchs über den Tag) oder ob es der generelle Durchschnittspreis über den gesamten Monat ist. Dazu wollte sich Tibber noch äußern.