Roland81 Wenn du genau hinsiehst, steht dieser Satz bei der Gaspreisbremse. Zur Strompreisbremse findet sich folgender Satz:
ZitatSie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
Wieder reichlich schwammig formuliert. Aber hier hilft ein Blick ins Gesetz weiter: Jahresverbrauchsprognose ist relevant. Wie diese berechnet wird, findet sich offenbar im Netzanschlussvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Im Fall vom Bayernwerk basiert sie auf dem Vorjahresverbrauch, also für 2023 auf dem Verbrauch in 2022.