Beiträge von FelR im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Roland81 Wenn du genau hinsiehst, steht dieser Satz bei der Gaspreisbremse. Zur Strompreisbremse findet sich folgender Satz:

    Zitat

    Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

    Wieder reichlich schwammig formuliert. Aber hier hilft ein Blick ins Gesetz weiter: Jahresverbrauchsprognose ist relevant. Wie diese berechnet wird, findet sich offenbar im Netzanschlussvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Im Fall vom Bayernwerk basiert sie auf dem Vorjahresverbrauch, also für 2023 auf dem Verbrauch in 2022.

    Hab noch etwas weiter recherchiert und nun doch etwas gefunden. Im Mustervertrag der BNetzA zur Netznutzung (wird z.B. verwendet durch die Bayernwerk Netz GmbH) wird die Berechnung konkretisiert.

    Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert.

    Damit würde die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose 2023 auf dem Verbrauch im Jahr 2022 basieren.

    es ist der 2021er verbrauch maßgeblich

    Bist du dir sicher? Hab letztens erst wegen meiner Abschlagszahlung im Gesetz nachgelesen, aber nichts konkretes gefunden. Lediglich für Anschlüsse, die nicht gemäß SLP bilanziert werden, wird verpflichtend der Jahresverbrauch 2021 herangezogen. Für normale Anschlüsse wird die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des EVU herangezogen, aber nirgendwo ist definiert, wie diese zu berechnen ist. MMn ist es somit auch möglich, dass die Jahresverbrauchsprognose sich auf eine aktuellere Abrechung, z.B. die Jahresschlussrechnung 2022 bezieht, die viele schon erhalten haben.

    Konnte heute schon die Jahresendabrechnung für 2022 in Empfang nehmen. Eigentlich keine Überraschungen außer die Abschlagszahlungen für 2023. Diese sind 31% geringer als bisher, obwohl von 2021 auf 2022 nur 9% Strom einspart wurden.


    So wie ich die Strompreisbremse verstanden habe, richtet sich das Entlastungskontigent nach der Jahresverbrauchsprognose, die auch den Abschlägen zugrunde liegt. Nachdem mein aktueller Strompreis nur 2 ct über den 40 ct liegt, kann die Differenz nicht allein auf den Deckel entfallen. Es muss hier die Prognose erheblich nach unten angepasst worden sein, was natürlich schlecht fürs Entlastungskontigent ist.


    Leider geht aus der Abrechnung nicht der konkrete Wert der Prognose für 2023 hervor. Muss mich mal beim EVU erkundigen. Oder konnte jemand von euch schon etwas ähnliches beobachten?