Beiträge von Strahlendieb im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Die weitaus größere Kostenrisiko verursacht die unglückliche Gestaltung derStrompreisgrenze sicherlich bei der Industrie. Da geht es um ganz andere Summen, so dass sicher einige Leute kreativ werden.


    Zum Beispiel vorstellbar:
    Vergabe stromintensiver Prozesse an ein Subunternehmen. Das alte Unternehmen spart dadurch z.B. 50% Strom gegenüber 2021 ein und sucht sich einen teueren Versorger. Ergebnis: Stormkosten 2023 = 0 €. Das neue Unternehmen hat durch die Ausweitung seines Geschäftsbereiches den Anspruch auf eine Anpassung der Stromgrenze.


    Wer will so etwas überprüfen?

    Nach meiner Ansicht gilt:


    Vergleichsverbrauch: 5.000 kWh

    Für diese zahlt man den vom Versorger aufgerufenen Preis

    Durch die Strompreisbremse werden für 80% des Vergleichsverbrauchs (4.000 kWh) die Differenz zwischen dem vom Versorger aufgerufenen Preis und der Preisbremse gutgeschrieben


    Ohne Strompreisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch:

    5.000 kWh * 0,50 €/kWh = 2.500 €

    5.000 kWh * 1,00 €/kWh = 5.000 €


    Mit Strompreispremse bei gleichbleibendem Verbrauch:

    5.000 kWh * 0,50 €/kWh - (4.000 kWh * 0,10 €/kWh) = 2.100 €

    5.000 kWh * 1,00 €/kWh - (4.000 kWh * 0,60 €/kWh) = 2.600 €


    Mit Strompreisbremse bei 20% weniger Verbrauch:

    4.000 kWh * 0,50 €/kWh - (4.000 kWh * 0,10 €/kWh) = 1.600 €

    4.000 kWh * 1,00 €/kWh - (4.000 kWh * 0,60 €/kWh) = 1.600 €


    Mit Strompreisbremse bei 30% weniger Verbrauch:

    3.500 kWh * 0,50 €/kWh - (4.000 kWh * 0,10 €/kWh) = 1.350 €

    3.500 kWh * 1,00 €/kWh - (4.000 kWh * 0,60 €/kWh) = 1.000 €

    Da er mit seinem Verbrauch 2023 wahrscheinlich deutlich unter 80% des Vorjahres liegt, wirkt sich durch die Deckelung idiotischerweise ein hoher Bezugspreis wahrscheinlich positiv aus (wurde hier schon mehrfach diskutiert).

    wenn ich dich richtig interpretiere, sollte sich dann ein hoher Strompreis, wenn man denn spart, dennoch auszahlen ? Muss man das verstehen ??

    Ich sehe das so:

    Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und dem Deckel wird für 80% der Verbrauchsprognose gutgeschrieben - unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Liegt der Verbrauch unter 80%, ist ein höherer Strompreis von Vorteil.


    Diesen Rechenweg verstehe ich - die Denke der Verfasser der Strompreisbremse allerdings nicht!

    Strompreiserhöhung zuum 1.12.22 erhalten. Von 38,68 Ct je KwH auf 63,67 Cent.

    Warum hast du das nicht gekündigt? Die Strompreise sind seit einiger Zeit deutlich gefallen und es gibt wieder Preise knapp über 40 Cent pro kWh

    Da er mit seinem Verbrauch 2023 wahrscheinlich deutlich unter 80% des Vorjahres liegt, wirkt sich durch die Deckelung idiotischerweise ein hoher Bezugspreis wahrscheinlich positiv aus (wurde hier schon mehrfach diskutiert).

    Das "Erhöhungsverbot" wird nach meiner Auffassung kaum Wirkung zeigen. Die Politik wird sich später allerdings darauf berufen, dass sie Alles gegen einen Strompreisanstieg durch die Strompreisbremse getan hat. Dabei müsste man spätesten nach den Debakel beim Tankrabatt festgestellt haben, dass "wirtschaftliches Wirtschaften" so nicht funktioniert!


    Das starke Anheben der Preise nach Ende der Preisbindungsfrist war bei vielen Billiganbietern bisher ein gängiges und legitimes Geschäftsmodell. "Dauerwechsler" profitieren von den Neukundenprämien bzw. den niedrigen Startpreisen. Ich bin mal gespannt, wie sich diese Geschäftsmodell mit dem angedachten "Erhöhungsverbot ;)" verträgt.

    Das Gesetz ist noch nicht raus - Strom- und Gaspreisbremse. Ist es sinnvoll trotzdem Widerspruch gegen diese wahnsinnigen Preiserhöhungen einzulegen?

    Nach meiner Lesart sind nur Erhöhungen ab dem 1.1.23 von der in der Gesetzesvorlage geforderten Beweislastumkehr betroffen. Und ich fürchte schon, dass die Versorger beweisen können, dass sie mehr Geld benötigen. Wie schon geschrieben: Rechtanwälte und Wirtschaftsprüfer dürfen sich über diesen Gesetzeszusatz am meisten freuen.

    Das istnach meiner Auffassung nur eine reißerische Überschrift. In dem Bericht steht nur, dass die Versorger den Grund ihrer Erhöhung offenlegen müssen

    Die Forderung nach der Rechtfertigung einer Preiserhöhung besteht bei der Grundversorgung nach meinem Wissensstand schon immer und bringt in Verbindung mit der Strompreisgrenze sicher wenig. Sie wird nur Heere von Juristen und Wirtschaftsprüfern über Jahre beschäftigen. Bezahlt von den Stromunternehmen oder vom Staat - also von uns!!!


    Das Gesetz zur Strompreisgrenze hebelt durch die "Vollbremsung" bei Festbeträgen die Marktwirtschaft komplett aus, Dieser grundsätzliche Fehler soll nun durch immer meher Zusatzregelungen gekittet werden. Das macht sie immer komplexer, unverständlicher und teuerer.


    Eine einfache Regelung, (z.B. 50% Staatszuschuss für den 30 Cent/kWh übersteigenden Betrag) hätte die Selbstregeleffekte am Markt zumindest teilweise erhalten.

    In meinem nicht. Ich hatte auch noch nie so einen Vertrag. So etwas müsste nämlich explizit drin stehen, denn der Preis ist selbstverständlich Vertragsbestandteil.

    Preis und Preisbindungsfrist sind immer Vertragsbestandteil. Während der Preis bei einer automatischen Vertragsverlägerung in der Regel konstant bleibt, verlängert sich die Preisbindungsfrist oft nicht automatisch. Ich wünsche dir, dass dein Vertag eine vom "üblichen" abweichende Regelung hat.