Ich habe daraus gelernt: Seitdem ziehen die Versorger die Abschläge ein. Ich gehe davon aus, dass nach einer Insolvenzmeldung dann nichts mehr eingezogen wird. Wenn doch hole ich die rechtswidrige Abbuchung einfach zurück.
Unrechtmäßig wäre die Abbuchung nur, wenn der insolvente Anbieter keinen Strom mehr liefert.
Gefährlich sind zu hohe Abschläge. Dann kann man sich mit seinem Guthaben nach der Jahresabrechnung bei den Gläubigern ganz hinten anstellen und froh sein, wenn man noch eine Quote von 20% bekommt.