Von wem du dem Strom beziehst spielt keine Rolle, das EVU (das frei wählbar ist) hat normalerweise nix mit dem VNB zu tun, der dir die Einspeisevergütung bezahlt (und den du nicht wählen kannst). Letztere wird ohne USt überwiesen, wenn du KUR gewählt hast bei der Anmeldung beim FA (und das auch dem VNB so gemeldet bzw. deine Rechnung entsp. geschrieben hast).
Beiträge von ragtime im Thema „Kleinunternehmer oder Liebhaberei? 1. Rechnung“
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Wenn du Strom verkaufst, dann hast du definitiv ein Gewerbe vorm FA und musst dort ein Unternehmen anmelden... Ob das dann als Liebhaberei angesehen wird, entscheidet das FA, wenn du tatsächlich/voraussichtlich keinen Gewinn innerhalb der 20Jahre machen solltest (wird schwierig wenn die Anlage nicht überteuert war, der EV zählt ja auch als Einkommen)!
Ob du bei der Anmeldung zur KUR optierst oder nicht hat damit erstmal nix zu tun... Das betrifft nur die optionale Umsatzsteuerpflicht (bei geringen Umsätzen, nicht Gewinn!). Und auch da ist es Sache des FA bei KUR ev. auf die USt-Erklärung ganz zu verzichten (normalerweise muss man auch bei KUR mindestens den Vorjahresumsatz melden).
Beim MaStR bist bereits gemeldet hoffe ich... dass du vom VNB nix weiter gehört hast wundern mich nämlich, normalerweise wollen sie ja zumindest wissen wohin sie die monatl. Abschläge hinüberweisen sollen, die dir laut EEG zustehen. Aber da du nen Zähler von denen hast, sollten sie ja von dir wissen,... schreib ihnen halt mal ne Jahres-Rechnung bzw. ruf da an (für die Rechnung musst du übrigens wissen ob mit oder ohne USt).