Beiträge von remag im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Ich würde in dem Fall wie oben schon geschrieben unter Vorbehalt zahlen und - wenn der Bauantrag durch ist - dann ganz in Ruhe versuchen mir das Geld wiederzuholen.

    Einen Bauantrag abzulehnen ist nicht ganz so einfach. Und auch da hat man über das Landratsamt immer

    die Möglichkeit das Recht auch durchzusetzen. (sofern es eben rechtens ist)

    Das ist mE kein direkter Grund sich hier so zu entscheiden, wobei ich den Gedankengang natürlich verstehen kann.

    Als kleiner Lichtblick: Bei uns im Umkreis werden unsinnige Ablehnungen in Gemeinderatsbeschlüssen regelmäßig vom Bauamt im Landratsamt kassiert.

    Das könnte dich da auch retten, wenn die lokale Genehmigung aus seltsamen Gründen verweigert wird.

    Auch das ist richtig, das Landratsamt steht immer über der Kommune in Baufragen.

    Die Gemeinde muss zwar einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan aufstellen, aber

    das Landratsamt kann hier immer über die Kommune entscheiden, egal was der Gemeinderat sagt.


    Und übrigens (auch wenn das hier im speziellen Fall nicht relevant ist), ist der Landrat ein sehr mächtiger Mann

    in seinem Kreisgebiet. Er kann per Unterschrift ein Bauvorhaben genehmigen, egal wo, egal was, egal wie.

    Egal ob Außenbereich, Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserschutz.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

    Das wird zwar nicht oft eingesetzt, weil natürlich auch nicht gerne gesehen wegen Nachahmer, Präzedenzfall usw.

    aber theoretisch ist es möglich.

    Das hatte ich damals auch überlegt. Leider nimmt das im Forum empfohlene ComMetering keine Neukunden mehr auf.

    Ja stimmt, und deren Servicepartner ist momentan im Insolvenzverfahren (Discovergy)


    Der VNB wird mit seiner Nummer niemals durchkommen, viel zu laienhaft.

    Wenn Sie dir den Saft abdrehen (kommt vielleicht wirklich vor, dann haben die aber eigentlich nichts mehr zu lachen)

    DIe haben aber auch wirklich kein einziges Argument auf Ihrer Seite.


    Einspeisung ohne 2RZ ist erlaubt, mit Vergütung, mit Ersatzwertbildung zum Beispiel Wechselrichterdaten.

    Die Androhung den Netzanschluss zu kappen ist eigentlich Nötigung.

    Der VNB darf seine Leistungen nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


    Netzbetrieb und Mess-Stellenbetrieb sind 2 getrennte Unternehmen, das ist von der Regulierungsbehörde so gewollt.

    Fordere deinen gMSB auf, kostenlos einen 2RZ zu setzen (mit jährlicher Gebühr abgegolten) weil du eine PV Anlage in Betrieb genommen hast.

    Wenn er das nicht macht, Beschwerde beim Eichamt, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

    Das die einen solchen extremen Aufand (u.a. Einbau eines mobilen Messgerätes) betreiben ist schon sehr erstaunlich. Und das für popelige 14kWp. Ich fasse das alles nicht und kann es mir auch nicht erklären. Irgdnwas ist doch bei dem ganzen Vorgang im Argen ...

    Prinzipienreiten und Pfründe absichern.


    Weil wenn einer darf, dürften ja alle