Das die mir den Strom nicht einfach abstellen können denke ich auch. Wo kämen wir da hin?
Die haben eine Versorgungspflicht im Versorgungsgebiet mit einem gültigen Versorgungsvertrag mit dir und du hast keinen Zahlungsrückstand. Höhere Gewalt zur Unterbrechung der Lieferung dürfte auch nicht Vorliegen. Kundenanlage ist dein Eigentum.