...ich bin kein leichtes Opfer!
Ich wundere mich nur, warum etwas, das bei der BNetzA so eindeutig definiert ist, bei der Clearingstelle liegt (und noch kein Ergebnis gebracht hat)
Verunsichert hat mich auch §16 EEG, (nicht weil ich Euch nicht glaube, sondern) weil mir dazu das notwendige (Gegen-)Argument fehlte.
Es reicht mir nicht, wenn ich zwar weiß, dass ich recht habe, es aber nicht belegen kann...
Aber unter Post 3076, Seite 308 in diesem Thread gab es von KaVauA den passenden Text:
Alles anzeigen(1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber
Das ist richtig, allerdings sind für den Anlagenbetreiber die Kosten im Rahmen der Bestimmungen des MsbG geregelt, welches gem. §10a EEG verpflichtend anzuwenden ist.
Gem. §35 Abs. 1 MsbG gehört "zur Ausstattung der Messstellen ... als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 erforderlichen Umfang."
Die Aufzählung der Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers in jenem §3 MsbG Abs. 2 ist abschließend und enthält u.a. den "...Einbau... der .... Messsysteme (zur) mess- und eichrechtskonformen Messung...eingespeister Energie..."
Es handelt sich hier nicht um einen außerturnusmäßigen "Tausch" der bisherigen (1RZ-)Messeinrichtung auf Kundenwunsch, sondern um den notwendigen Einbau einer Messeinrichtung zur Messung der eingespeisten Energie nach den Bestimmungen des Mess- und Eichrechts. Dieser notwendige Einbau eines 2RZ infolge des Anschlusses einer EEG-Anlage mit Überschusseinspeisung ist damit Bestandteil der Standardleistung des gMSB und folglich im Entgelt für den Betrieb einer mMe - gedeckelt durch die gesetzliche POG gem. §32 MsbG - bereits enthalten.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an KaVauA
Jetzt weiß ich, was ich denen antworte...dann leg' ich mich wieder hin und harre der Dinge, die da kommen