Beiträge von Sunnee68 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    8o ...ich bin kein leichtes Opfer!

    Ich wundere mich nur, warum etwas, das bei der BNetzA so eindeutig definiert ist, bei der Clearingstelle liegt (und noch kein Ergebnis gebracht hat)

    Verunsichert hat mich auch §16 EEG, (nicht weil ich Euch nicht glaube, sondern) weil mir dazu das notwendige (Gegen-)Argument fehlte.

    Es reicht mir nicht, wenn ich zwar weiß, dass ich recht habe, es aber nicht belegen kann...

    Aber unter Post 3076, Seite 308 in diesem Thread gab es von KaVauA den passenden Text:

    An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an KaVauA :thumbup:


    Jetzt weiß ich, was ich denen antworte...dann leg' ich mich wieder hin und harre der Dinge, die da kommen :)

    Moin Zusammen,


    ich muss mich hier mal einklinken, da ich wohl zu blöd für dieses paragraphenstrotzende Rechtsdeutsch bin :(


    Muss ich jetzt für den Einbau einer mME (Zweirichtungszähler) als Ersatz eines Ferraris bezahlen oder nicht?

    Ich hatte gegen die Rechnung des Netzbetreibers für den Einbau Widerspruch eingelegt und erhielt nun als Antwort:

    Bei Ihnen wurde eine Photovoltaikanlage installiert, daher wurde die Betriebsart Ihrer Elektro-Anlage von reinem Bezug auf Einspeisebetrieb geändert. In Zuge dessen muss auch der Zähler bei Ihnen gewechselt werden, da Sie die als Überschuss eingespeiste Restmenge Strom vergütet bekommen.

    Daher wurde der Betrag wie in unserem Preisblatt ausgewiesen berechnet und ist dementsprechend auch zu begleichen.


    Für mich sind die Kosten für den Einbau immer noch mit max. +20€ in der Jahres-Grundgebühr abgegolten (laut Bundesnetzagentur)?! Liege ich da falsch?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Susanne