Beiträge von seppelpeter im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Anwaltliche Beratung und anwaltliche Schritte sind 2 verschiedene Dinge. Die Beratung würde ich jetzt schon in Anspruch nehmen.

    Allein schon um Nachts ruhiger schlafen zu können. Er hat ja bereits vorhin geschrieben, dass er spätestens nach dem letzten Telefongespräch verunsichert ist. Man soll zwar kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen, aber selbst ohne RV ist ein anwaltliches Erstgespräch sehr preiswert.


    Das würde ich nicht machen.

    Das zahlt man selbst, SB hat auch eine Versicherung gerne.

    Es geht hier um Kleckerbeträge und Einschüchterung, also stark sein hart bleiben.


    Auch kennen sich mMn zu wenige Anwälte mit dem Thema überhaupt gerichtssicher aus.

    Da zahlt man dann eher Leergeld.


    1. auf IBN und EEG hinweisen, mit Clearingstelle

    2. EEG Vergütung fordern, mit Angabe Bankverbindung

    3. selbst eine Rechnung schreiben, Bankverbindung angeben

    4. mahnen, mit Gebühr

    5. entscheiden, ob ger. Mahnbescheid rausgehen soll, dadrauf dann aber mit 6,62% Verzugszinsen aus den Rechnung zu 3 ansetzen

    6. Lächeln und winken ;)

    Kommt mal wieder etwas runter, das hilft im aktuellen Fall nicht weiter.


    Es geht darum durchzuhalten, nicht zu zahlen und allenfalls in kurzen Dreizeilern immer wieder auf EEG und Clearingstelle hinzuweisen. Mit seitenlangen Schreiben aus privater Hand macht man allenfalls kleine Fehler, die wieder gegen einen verwendet werden.


    Die Sache mit der Rechnugsstellung kann man durchaus machen, sofern keine Abschläge kommen.

    Das kann gut eine andere Abteilung bei dem VNB sein, der nur die IBN prüft, die ist erfolgt und dann zahlt der auch.

    Also 2-3 Monate warten und gerne auch mal an die EEG Vergütung erinnern.

    Eine Bankverbindung wurde genannt?


    Es kann sein, dass man bei gerichtlichem Mahnbescheid landet.

    Das muss man aber nicht starten. Rechnung schreiben mit Zahlungsziel und nachweisbarem Zugang, das gute alte FAX Gerät mit Sichtkopie der 1. Seite ist ein 1A Nachweis, plus Email an die "Info Adresse" des VNB ist ein guter Weg.


    Da kann man auch erstmal Masse generieren, denn die Verzugszinsen laufen ohne weiteren Hinweis los, wenn nicht gezahlt wird und diese liegen aktuell bei schönen 6,62% p.a.

    Mahnung und Mahngebühren generiert auch Masse, die verzinst wird.


    Wenn der VNB nicht völlig blöde ist, ist der Spuk in 3-6 Monaten vorbei und er zahlt normal seine EEG Vergütung als Kunde an dich als Lieferant. :thumbup: Durchhalten, Kopf hoch. Man kann nicht alle retten. ;)

    Anmeldung ist die IBN.

    Vorher gibt es nichts zu melden.

    Man macht üblich vorher ein NAB, Netzabschlussbegehren, das sollte aber der Solarteur gemacht haben.


    Ich bin leider noch unsicher auf diesem Feld und habe ein bisschen Sorge das ich mich nicht wirklich gut durchargumentieren kann gegenüber dem VNB.


    Ist schon eine schwierige Situation muss ich sagen.


    Lass Dir keine Angst machen.

    Ich kenne bisher keinen Fall, der hier behandelt wurde, wo am Ende tatsächlich gezahlt werden musste.

    Dies ganz einfach, weil es das EEG nicht vorsieht.

    Nichts beauftragen ist daher die Grundregel und deswegen wird danach gefragt.

    Aber selbst wenn irgendwo auf 20 Seiten ein Hinweis auf Kosten steht, da kommt man mit AGB Recht, "überraschende Klausel" immer noch raus.


    Ist fies, aber halte durch.


    Ich finde ja allein schon die Drohung mit der Stilllegung der Anlage einen Witz, zeigt aber wie ernst es ihnen ist die Kosten auch weiterhin berechnen zu können.


    Denn diese Schreibe zeigt, mit was für einer "angenommenen" Macht sich diese Wild West Cowboys ausgestattet fühlen. Die kennen nichts, keine Gesetze, das zentrale EEG ist ihnen Fremde, Clearingstelle wird ignoriert. Wenn diese Themen nicht immer wieder bearbeitet werden und es auch mal knallt, durchbricht man diesen Machtmissbrauch nie.


    Wer ist der VNB?
    Um welchen Betrag geht es überhaupt?

    Hast Du eine Rechnung vorliegen und die hier schon mal gezeigt?

    IBN rückgängig machen (kostenpflichtig) wo steht das denn und geht das überhaupt.


    "Bitte lesen Sie das EEG."

    "Die Anlage läuft."

    "IBN ist gem. den ihnen vorliegenden Dokumenten erfolgt."

    "Eintrag ins MaStR habe ich gemacht."

    "Sofern Sie ihrer Zahlungspflicht gem. EEG nicht nachkommen, werden Rechnungen von mir gestellt und es folgt der ger. Mahnbescheid."


    Reaktion aber vermutlich Zwecklos, mit dummen/ahnungslosen lohnt es sich nicht zu diskutieren.


    Hinweis auf EEG und Clearingstelle kannst Du geben.

    Soll er doch selbst die Antwort suchen.