Der kostengünstigste Weg -> Bei der Polizei/StA eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung §240 StGB (Hier Drohung mit einem empfindlichen Übel (Stromabschaltung) ohne rechtliche Grundlage (VDE ist KEINE rechtliche Grundlage sondern NAV aber beachte §1!) erstatten. Eben durch diese Drohungen sollst du zu einem dich schlechterstellenden Vertrag "Vereinbarung zum Messstellenbetrieb" getrieben werden, der nicht erforderlich ist. Dies stellt m.M.n. die Verwerflichkeit des Mittel-Zweck Verhältnisses dar. Eventuell kannst/solltest Du noch den Verdacht des versuchten Betruges gem. §263 StGB in der Form der Vorspiegelung falscher Tatsachen (Vereinbarung zum Messstellenbetrieb sei zwingend notwendig) beanzeigen.
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Zusammenhänge solltest entweder Du eine logische Reihenfolge der entsprechenden Gesetze mit aufliefern (Ohne diese Hilfe wird die Polizei/StA den Sachverhalt nicht verstehen)
oder dich Anwaltlich beraten lassen.