Beiträge von eb01 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    wie wärs, direkt im ersten Antwortschreiben die Gesetzespassagen Zitieren, bzw,´sich darauf Berufen, und direkt darunter:

    Anlage wird umgehend in Betrieb genommen.


    Vermerk auf Abrechnung bis Zählertausch, ggf. mit Verzugsandrohung, und:


    Jedwaiger weiterer Schriftverkehr oder Erläuterung des eindeutigen Gesetzestextes wird als beratende Tätigkeit/ Schulungsmaßnahme mit 40€ Aufwandspauschale je Mail/ Schreiben für unternehmerische Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

    Jeder weiteren Mail direkt die Rechnung im Anhang.


    Vielleicht führd diese Vorgehensweise, wenn sie öfter gemacht wird, mal zum Erfolg.

    Liebe Kunden, am besten schon entscheiden, kurz bevor ich Sie anrufe. Und dann nicht: Ich geh damit mal zur Bank... schon zu spät. Entweder Hausaufgaben gemacht oder hinten anstellen. Das ist nicht meine Boshaftigkeit, ich stehe an der vorletzten Stelle in der Kette. Und soll noch andere Leute ranwinken und koordinieren. Also. Projekte im stillen Kämmerlein vorbereiten und mit klarem Go aufschlagen. Dann löppt das auch nach 20 Uhr.


    So long, das wollte mal von der Seele irgendwie.


    Gruß aus Kiel, Andreas

    Lach, kann ich bestätigen.... Und Rührei macht das Denken leichter ;)