Beiträge von funkypunk1985 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Moin,


    ich hatte EAM-Netz nochmal eine Email an die sehr freundliche Buchhaltung, als auch an die Fachabteilung versandt, in der nochmal auf die Unklarheiten hingewiesen wurde, bzw. um eine Grundlage zur Zahlung gebeten wurde.

    Ebenfalls hatte ich die dortige Geschäftsführung mal mit in CC genommen...


    Bisher bewegt sich da nichts (laut Mahnung würde ja auch keine Kommunikation mehr an mich gehen), die mir gesetzte Frist wurde aber überschritten.


    Jetzt warte ich erstmal auf eine positive Rückmeldung oder einen Mahnbescheid,. Eventuell reiche ich dass dann dochmal an einen Anwalt weiter.

    So ich habe heute von EAM Netz den dritten Mahnung erhalten.

    Ebenfalls wurde dargelegt, dass bei einer Zahlung bis 18,05. ein Gerichtsverfahren erfolgt und EAM Netz keine Rückmeldung mehr geben wird.


    Subjektiv sehe ich hier mittlerweile neben den Strafbestand der unberechtigten Rechnung auch eine erhebliche Nötigung.


    Grundsätzlich ist die Situation, dass ich im Auftrag die entsprechenden EAM Kosten gestrichen habe.

    Ebenfalls wiederholt auf die EEG Clearingstellen Auszuüge im Vor- und Nachgang hingewiesen habe.


    Das Vorgehen ist unter aller Sau. Gibt es hier denn keine gesetzlich bindende Schlichtungsstelle?

    Bei Versicherungen gehe ich an den Ombudsmann und damit ist das Thema erledigt. Da würde ich über so einen Quatsch lachen.


    Es nervt mich 140€ zu bezahlen - Hätte ich Zeit und Lust, würde ich jetzt wohl Strafanzeigen gegen den Konzern aber auch gegen die einzelnen Mitarbeiter direkt prüfen.

    Wieso dortige Mitarbeiter -trotz besseren Wissens- diese Emails und Schriftverkehr unterstützen wundert mich. Ich habe gelernt dass man so auch selbst juristisch belangbar ist - dazu gibts sogar ganz tolle Schulungen in den Unternehmen wo ich tätig bin ...


    alles etwas strange

    Edit: Gibt es Erfahrungen mit Schlichtung Energie?

    Diese scheinen zwar nicht bindend, aber womöglich reichen die die Summe der Beschwerden weiter.

    Ich hatte zwischenzeitlich die zweite Mahnung von meinen Lieblingen erhalten.

    Jetzt nochmal nachhaltig hingewiesen, dass hier kein Auftrag vorlag und auf den möglichen Strafbestand ( siehe § 263 Abs. 1 StGB.) hingewiesen.

    Ob letzteres hier abschließend vorliegt, kann ich aber nicht beurteilen, subjektiv unterstelle ich hier aber einen gewissen Vorsatz.

    Ja ich weiß, ein Kampf ist meist Unterhaltsamer, wobei komische Niederlagen manchmal mehr Witz haben ;).

    Ansonsten gibt es neben dem "Versorger-Krieg" noch anderes im Leben, zu sehr sollte man sich mit so einen schmarn nicht aufhalten.

    Habe ich schon erwähnt, wie geil es ist tagsüber auf die PV App zu schauen und über den Ertrag zu freuen ? :D


    Widersprochen ist die Mahnung, mit dem Hinweis dass dies nach EEG nicht notwendig und durch meinen Elektriker mit der IBN erfolgt ist.

    Ebenfalls wurde hingewiesen, dass ich diesen Kosten im Vorfeld, als auch der ersten Rechnung bereits widersprochen hatte und die Leistungen nicht durch mich beauftragt waren.


    Mal schauen was passiert ;).


    PS: Bei Versicherungen gibts den Ombudsmann, da muss man garnicht diskutieren. Da weist man auf einen Sachverhalt hin, falls das nicht klappt kündigt man die Inanspruchnahme des Ombudsmann an und dieser regelt dass dann. Klappt wunderbar und der ist weisungsbefugt (z.B. bei Autoversicherungen).

    Die Inanspruchnahme der Clearingstelle kostet z.B. Geld und ist scheinbar auch nicht weisungsbefugt.

    Na von Mitarbeitern, die nach meiner Annahme widerrechtliches Verhalten darlegen und sich unter Umständen sogar haftbar machen, erwarte ich jetzt nicht zuviel Schläue.


    Falls mein Versorger soviel Energie auf sich nimmt und mich so wichtig findet, dann sei es im gegönnt ;).

    Umsonst kriegt er sein Geld jedenfalls nicht - dass ist eine manuelle DDOS Attacke :-D.

    Also ich habe am Freitag von EAM die erste Mahnung für die Inbetriebnahme erhalten (Geht um 141€).


    Ich hatte ja im Vorfeld in den Unterlagen bereits die Kosten für die Inbetriebnahme und Messstelle in deren Vertrag gestrichen und diskutiert.

    Erst gab es angeblich zwei Inbetriebnahmen trotz Verweis auf die Clearingstelle. Nun verweist der Versorger auf die AGBs.

    Habe jetzt der Mahnung via Email formlos widersprochen.


    Was mir auch aufgefallen ist, dass man sich leicht genötigt fühlt. Ausgehend davon dass meine Position im Recht ist, unterstelle ich dem Versorger und den dortigen Mitarbeitern, dass diese trotz besseren Wissens sich widerrechtlich verhalten.

    Anders gesagt, da liegt etwas der Verdacht in der Luft, dass man auch Einzelpersonen belangen kann - ausgehend davon, dass ich im Recht bin.


    Ansonsten, ich denke mir ich sitz das noch etwas aus, aber werde das wohl am Ende auch bezahlen. Für einen Rechtsstreit fehlt mir da die Zeit ;).

    Wurde ein neuer Anschluss gelegt oder läuft die Anlage über den Hausanschluss?


    Der Hausanschluss mit Zähler wurde 2 Wochen früher gesetzt und berechnet.

    Bei der IBN der PV war der Elektriker und Versorger vor Ort. Der Versorger hat einen neuen Zähler (Zweirichtung)gesetzt und dann wurde die Anlage aktiviert.


    Also Aufwände sind erfolgt, allerdings hat dies der Versorger verursacht.

    Dieser hatte ja auch beim Hausanschluss einen direkten Verbau des Zweirichtungszähler verweigert.


    Viele Grüße