IBN ist nicht Zähler setzen.
Zähler setzen ist im Messstellenbetrieb gesetz geregelt.
Hast Du den Eli ermächtigt, in Deinem Namen Verträge zu schließen?
IBN ist nicht Zähler setzen.
Zähler setzen ist im Messstellenbetrieb gesetz geregelt.
Hast Du den Eli ermächtigt, in Deinem Namen Verträge zu schließen?
Du hast Recht. Es ist nur meine Meinung.
Der gerichtliche Mahnbescheid soll ursprünglich tatsächlich die Gerichte entlasten.
Jetzt überlege ich mir gerade doch, ob ich wegen meiner Einspeisevergütung einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Netzbetreiber schicken soll.... (-;
Inkasso und auch der gerichtliche Mahnbescheid sind aus meiner Sicht ausschießlich Instrumente, um durch die Erhöhnung der Kosten den Druck zu erhöhen und die Zahlung zu erzwingen.
Wer eine berechtigte Forderung hat, klagt normalerweise und hält sich nicht mit so einem rumgeeier auf, der Zeit kostet und nichts bringt.
Die direkte Klage kostet den gleichen Aufwand und führt direkt zu einem gerichtlichen Entscheid.
Was Explosiv über Inkassofirmen schreibt ist nicht richtig.
Jede Zahlungsaufforderung, die bestritten ist, ist streitig.
Eine Inkassofirma ist ein Dienstleister, der im Auftrag eines Unternehmens Forderungen versucht einzutreiben. Es wird nicht geprüft, ob diese Forderung rechtens oder unrechtens ist. Das Inkasso übernimmt dabei lediglich in Form von Outsourcing das Mahnwesen eines Unternehmens, welches glaubt, eine Forderung gegenüber einem anderen (Unternehmen oder Person) zu haben.
Inkasso ist eigentlich nur dann zu beauftragen, wenn eine Firma auf Grund ihrer Größe oder ihres Handelns nicht befähigt ist, das Mahnwesen selbst zu gestalten. Daher sind Inkassokosten auch sehr umstrittene, die ursprüngliche Forderung erhöhende, Position.
Beispielsweise muss man Versicherungen oder der Telekom zumuten können, ihr Mahnwesen selbst zu gestalten. Alleine ihrer Größe wegen. Erhält man wegen Schulden eine berechtigte Forderung durch ein Inkasso, kann man die Forderung zweckgebunden ohne Zahlung der Inkassokosten begleichen (Bsp. Telekom oder Versicherung, Achtung gilt sicher nicht immer und muss geprüft werden!)
Wegen des ausgehenden Drucks werden unberechtigte Rechnung dann oft bezahlt, um einfach Ruhe zu haben. Und genau dauf haben es Inkassodienste abgesehen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Inkassounternehmen ist es, Forderungen aufzukaufen. Die ursprüngliche Forderung wird dann an das Inkassounternehmen abgetreten. Das Inkasso bezahlt 30, 40 % der ursprünglichen Forderungshöhe an das Unternehmen und wird selbst Begünstigter der Forderung. Es gibt regelrecht Marktplätze für unbezahlte Forderung, also einen regelrechten Handel. Bekannt geworden dafür ist unter anderem O2 vor einigen Jahren, die einen großen Batzen Forderungen an einen Inkassodienstleister abgetreten hat.
Bis hierher findet keine Prüfung statt, ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist!
Selbst der gerichtliche Mahnbescheid ist lediglich eine Aufforderung zur Zahlung und das Gericht prüft nicht, ob diese Forderung rechtens ist. Ist man der Meinug, dass diese Forderung unrechtens ist, muss man innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Der Forderungsinhaber kann dann entscheiden, ob er Klage erhebt oder nicht. Die Klage wird jedoch nicht automatisch erhoben, sondern bedarf einer weiteren Aktion durch den Forderungsinhaber.
Alles anzeigenDas glaube ich in meinem Fall nicht. Ist mein erstes Gerichtsverfahren (natürlich mit einem Anwalt auf meiner Seite), daher habe ich nicht viel Erfahrung wie das normalerweise läuft. Aber die Anwälte des VNB haben ihre Sicht der Dinge schon dargelegt und empfinden sich im Recht.
Daher sieht es für mich nicht danach aus, als werde hier das Ziel verfolgt, ein Urteil zu umgehen.
Bedenke, auch auf der Gegenseite sind die Interessen deren Anwälte und des VNB nicht deckungsgleich. Die Anwälte verdienen ihre Brötchen mit Rechtsstreitigkeiten und haben ein wirtschaftliches Interesse, jeden Streit so weit als möglich hinauszuziehen. Wenn deren Mandant nicht irgendwie wann mal einsieht, dass der Streit aus seiner Sicht aussichtslos ist und seinen Anwälten nicht das Stopschild vor die Nase hält, freuen die sich auf jede neue Instanz und übers Rechnungen schreiben.
Anders mag es sein, wenn die Rechtsanwälte anständige Leute sind und ihren Mandanten irgendwann auf die Aussichtslosigkeit der Sache hinweisen oder die VNB-hauseigene Rechtsabteilung agiert. Da sollte es konzerninterne Controllinginstrumente geben, die ein ewiges aussichtsloses Streiten verhindern.
Nach meiner Erfahrung treten manche Anwälte auch in aussichtslosen Situationen bis zu letzt souverän und selbstsicher auf, wenn der Richter dann aber zum Ende der Verhandlung andeutet, das wird nix, was ihr da wollt, heben genau diese Anwälte noch mal schnell die Hand und ziehen ihre Klage zurück.
Also, nicht Bange machen lassen, zieh es durch.
Meine Erfahrung ist folgende:
Richter muss Vergleich anbieten.
Anwälte wollen Vergleich akzeptieren (Vergleichsgebühr in Höhe des Honorars). $$$$$
Dadurch ist man schnell auf Kriegsfuß mit den Anwälten, egal ob man Recht hat oder nicht.
Habe dieses Szenario in einem 48 K Verfahren miterleben müssen, die Schmach durch den Anwalt war groß, die Klage gegen mich wurde aber letztlich komplett abgwiesen. Ein Betrag von 1.600 € ist seit 8 Jahren noch offen.
Es stimmt, dass man die Nerven behalten muss. Vor allem aber den Druck im eigenen Lager muß man standhalten. Schnell legt der Anwalt sein Mandat nieder (was er im Deutschen Recht darf) und man zahlt die zweite Anwaltsgebühr, die dann nicht vom Unterlegenen übernommen werden muss.
Es ist eben wie auf hoher See......
Entschuldigt das Vollzitat (-;
Selbst bezahlen in erster Instanz gibt es imho nur beim Arbeitsgericht.
Danke! Da war etwas in falscher Erinnerung....
geht ja nur um 170 € oder so
Dafür wäre mir die Zeit und meine Nerven zu schade...
Kann ich sehr gut nach vollziehen.
Es gibt vier Punkte, die mich bewegen, es zu tun:
1) Der VNB probiert mir rechtswiedrig an zwei Stellen Geld abzuknöpfen: Einspeisung und Kosten für den Zweirichtungszähler.
2) Ich habe ein ausgesprochenens Gerechtigkeitsempfinden und belege das gerne mit entsprechenden Gesetzen (Backrond beruflich und durch Studium vorhanden).
3) Die Beruhigung der Nerven findet bei mir nicht durch Bezahlen und Wegschieben sondern durch Bewältigung statt.
4) Die Arbeit hält sich in Grenzen. Den Stundenlohn für die Klageschrift und darauffolgenden Schriftverkehr sind definitiv höher als 20 €. Es stehen also neben dem, sich mit etwas zu beschäftigen durchaus wirtschaftliche Interessen im Raum, wenngelich marginal in Gesamtbetrachtung und gewissermaßen prinzipieller Natur. Denn sonst bin ich kein Prinzipienmensch.
Das glaube ich in meinem Fall nicht. Ist mein erstes Gerichtsverfahren (natürlich mit einem Anwalt auf meiner Seite),
Muss der Anwalt nicht selbst bezahlt werden in erster Instanz?
Kommt natürlich auf Anwaltspflicht noch an.
Ich müsste am Amtsgericht klagen, geht ja nur um 170 € oder so. Da ist keine Anwaltspflicht und jeder zahlt seinen Anwalt in erster Instanz selbst (meines Wissens). Daher zieh ich das alleine durch.
Im Rahmen unseres Hausbaus habe ich so einiges Durchgestanden und mich zur Wehr setzen müssen. Mein Gerechtigkeitssinn hat mich 5 mal richtig beraten, einmal in einem schriftlichen Verfahren ohne Anwalt. Ich schau mir auch intensiv beide Seiten an.
Aber natürlich würde mich eine anonymisierter Klageschrift per PM sehr entlasten (-;
Noch wichtiger wäre aus meiner Sicht, dass jemand aus dem Forum hier ein generelles Urteil vor Gericht erstreitet, das dann auch für andere anwendbar ist
Ich habe dergleichen bzgl. der Vergütung der Einspeisung vor und werde Euch hier im Forum darüber unterrichten.
Mein Netzbetreiber zahlt nämlich nicht den eingespeisten Strom vor Zählersetzung und ich werde direkt klagen. Kein Schlichtungsverfahren oder anderer nerviger kram.
Ist zwar off topic, aber mich nervt diese selbstgemachte aufgeblähte Bürokratie um 27 cent vom Photovoltaikbetreiber zu bekommen oder andererseits einzusparen.
Die nächste Querstellung ist die Anmeldung der Wallbox, die der Netzbetreiber unbedingt von meinem Eli haben will. Die habe ich jetzt formlos via Fax erledigt, weil er sich weigert, mir sein Formular zuzusenden....
Meine haben sich schriftlich auf meine Anfechtung geäußert.
§16 EEG.
Ich schicke jetzt noch ein Fax und halte meine Anfechtung aufrecht. Netzanschluß erfolgte ja schon vor 10 Jahren und wurde bezahlt....