Forderungen des VNB zunächst erfüllen bzw. bezahlen
Um dann dem Geld hinterher zu laufen? Nee, nix, Nada, niente zahlen.
Selbst wenn der VNB dem Schlichtungsverfahren zustimmt, die Annahme der Schlichtung ist freiwillig.
Forderungen des VNB zunächst erfüllen bzw. bezahlen
Um dann dem Geld hinterher zu laufen? Nee, nix, Nada, niente zahlen.
Selbst wenn der VNB dem Schlichtungsverfahren zustimmt, die Annahme der Schlichtung ist freiwillig.
... per Einschreiben mit Rückschein ...
Bei diesem VNB würde ich eine wasserdichte Zustellung wählen.
Ups, das ging ja um den Installateur, nicht den VNB.
... möchte ich schon gerne noch Argumente liefern warum ich es ablehne die Rechnung zu bezahlen.
Kannst du machen. Der VNB wird sich von deinen Argumenten nicht umstimmen lassen.
... sammeln der Argumente würde mir ja auch für weitere Eskalationen helfen.
Sicher. Sollte es wirklich zur Klage durch den VNB kommen, ist der Gang zum Anwalt eh angesagt. Wenn du dem RA dann schon Argumente sagen kannst gut. Das EEG ist nicht unbedingt die Kernkompetenz jedes Anwalts.
... bin ich natürlich auf der Suche nach Argumenten für meinen Widerspruch ...
Du hast bereits widersprochen. Du bist der Meinung, die Rechnung ist nicht gerechtfertigt. Punkt. Da musst du keine Argumente liefern. Wenn der VNB meint, ihm steht die Bezahlung zu, dann soll er tätig werden. Argumente benötigst du, wenn eine Klage vom Amtsgericht kommt. Vorher nicht.
Der VNB hat nun Klage eingereicht.
Nimm dir einen Anwalt.
Auch dich würde ich mit 20 € unterstützen.
Wenn es zur Klage kommt, wäre ich mit 20 € Unterstützung dabei.
Was ist das denn für eine EInstellung?
Als nicht Betroffener in einem Forum eine große Klappe haben und Sprüche klopfen ist leicht.
Nicht jeder ist locker und entspannt, wenn Post vom Gericht kommt.
Normal ist da eine Strafanzeige fällig.
Schade, daß du nicht betroffen bist. Du würdest mutig voran gehen und dem VNB so richtig zeigen, wo der Hammer hängt.
Viele VNB stoppen nach Widerspruch.
Amen
Dir kann nichts passieren.
Falsch. Der Gläubiger wird nach Widerspruch Klage erheben. Da sollte man dann nicht ohne professionellen Beistand rangehen. Kostet erstmal Geld. Und vor Gericht und auf hoher See ...
Kommt drauf an, ob es einem die Sache wert ist.
Ist denn eine Abschlagszahlung, ... notwendig? Kann ich darauf auch verzichten?
Sicher. Ich stelle meinem Kunden meine Leistung einmal jählich in Rechnung. Reicht mir.