Hallo zusammen,
Gerade die Rückmeldung erhalten.
Zitiere „
als Netzbetreiber sehen wir es als notwendig, bei der Inbetriebnahme und Anbindung einer Erzeugungsanlage an unser Netz dabei zu sein und den ordnungsmäßigen Anschluss zu überwachen. Dies wurde mit Ihrem ausführenden Elektrofachbetrieb so auch abgestimmt. Abweichend von den ursprünglichen Absprachen wurde dann jedoch das Messkonzept geändert, was den späteren Ausbau des FRE für die früheren Wärmepumpenmessung erforderlich machte.
Wenn Sie den weiteren Wortlaut der Regelungen im EEG lesen,(siehe Anlage) finden Sie die Aussage, dass anfallende Kosten anl. des Anschlusses von EEG-Anlagen vom Anlagenbetreber zu tragen sind.
Insofern sehen wir die Abrechnung des tatsächlich angefallenen Aufwands anl. der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage für gerechtfertigt und bitten um Ausgleich.“