Ich bezog mich auf diese Ausführungen.
Ja nu, die VDE 4105 ist extra für PV da..
Übrigens steht in der VDE 4105 zur IB:
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Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers nimmt der Anlagenerrichter vor.
Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist.
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das ist sch.egal ob das da so drin steht, weil im EEG steht das so nicht und das EEG ist ein Gesetz und die VDE nur eine von Interessenvertretern zusammengeschriebene Industrienorm
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Hier nennt Energie100 explizit die durchaus sinnvolle VDE-AR-N 4105.
Die Antwort von Jodl im speziellen zu dieser (sinnvollen) VDE-Anwendungsregel ist schlichtweg blöd.
Denn die Antwort in der betreffenden Passage entspricht doch dem was sich hier viele wünschen.
Er jedoch schreibt „das ist sch.egal ob........“ und in dieser Regel stehen halt auch durchaus vernünftige Dinge um das Netz zu schützen.
bzw. andere Kundenanlagen. Und das interessiert Jod (Zitat) „scheissegal“ Hauptsache Erzeugungsanlagen gehen ans Netz offenbar NICHT.
Deswegen der von mir angewandte „scharfe Ton“ DENN in dieser VDE stehen Dinge um ANDERE DRITTE auch andere Erzeugungsanlagen (vor Rückwirkungen) zu schützen. Eben Anlagen die z.B. bei 253V (nur EIN Beispiel) vom Netz gehen, was sinnvoll ist.
In interessiert nur das Gesetz. Wenn andere unter der „Einbindung von EEG-Anlagen“ weil diese sinnvolle Regeln nicht beachten, leiden (SO LESE ICH SEINEN BEITRAG) interessiert in nicht.
Denn.......steht ja nicht im Gesetz !
Das impliziert wiederum das diese Regeln (da nicht im Gesetz stehend) NICHT beachtet werden müssen.
Wie schreibst Du selbst ?
Sachlich und fundiert sollte die Argumentation sein, damit auch Neuankömmlinge einen Nutzen haben und zumindest im Groben nachvollziehen können, wie die Zusammenhänge sind.
elektro-michel