Beiträge von Elektro-Michel im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Und der Messstellenbetreiber kann gerne (eigentlich muss er) den richtigen Zähler einbauen.

    Und die Messstelle den Erfordernissen entspricht. Es ist lustig das dieses hier nicht erwähnt wird.

    Einen Freibrief gibt es nicht……..und das ist auch gut so.


    GUT……finden würd ich, wenn Du ergänzen könntest das er dann den richtigen Zähler einbauen muss, wenn die Vorraussetzungen stimmen. Ein Thema das hier gerne unterschlagen wird……..sieht man an Deiner Antwort.

    Nun vertraulich ist vertaulich...........................



    Aus meiner Sicht bietet das ggf. die Möglichkeit diesen und ähnliche Sachverhalte mit Präzedenzwirkung zu klären (sofern es irgendwie öffentlich gemacht wird) und hier eine echte Veränderung zu erwirken, sodass diese Praxis seitens der Netzbetreiber aufhört.

    Was es kosten kann diese Pflicht zu verletzen weiß ich nicht, gehe davon aus das es teuer wird. Verträge sind (zumindest in D) einzuhalten. Vertragsverletzungen kommen dann sehr teuer. Und der angesprochene Präzedenzfall kann es nicht werden, weil

    es als vertraulich zu behandeln ist.


    Zitat


    Das Ergebnis, die sog. Einigung, ist allseitig streng vertraulich zu behandeln. Sie kann als Vergleich rechtlich verbindlich gemacht werden.

    Somit dürftest Du eine eventulle Entscheidung nicht öffentlich kuntun. Machst Du es doch, wird es halt (wahrscheinlich) teuer.

    Und es hat dann keine Bindung mehr.


    elektro-michel

    Es gilt das zum Zeitpunkt der Errichtung gültige EEG. Man kann mir aber gerne neues beibringen.


    Wo steht ? das für Bestandsanlagen bei Installation des IMsys die 70% Regel entfällt ?


    Weil………..könnte Interessant werden wenn das kommt - wie in bestimmten Netzabschnitten zu Zeiten der max. Einspeiseleistung die Spannung ansteigt weil alle Ihre 70% Begrenzung aufheben


    Und dann der Spannungssteigerungsschutz die Anlagen zeitweise abschaltet. Haben schon jetzt Netzabschnitte mit 248-250Volt Aussenleiter zu N

    Ist nicht (unbedingt) Sache des VNB. 70% ist im EEG festgehalten. Ich könnte mir vorstellen das derjenige aus dem Ort der die 70% wieder entfernt hat irgendwann ein ganz Dummes Gesicht macht.


    Lustig wird es garantiert dann wenn der Betreiber zusätzlich noch beim VNB ein Formular unterschrieben hat, das er die 70% eingestellt hat.


    Welche Auswirkungen das haben kann, kann eventuell „Pflanze“ beantworten.


    Spätestens mit Wechsel zu den modernen Messsystemen welche die „IST“ Einspeisung messen könnten wird es dann für einige sehr Dumm werden.


    Wir haben hier ganz viele die auf dem Gesetz herumreiten und dem bösen VNB das vorhalten.

    Nun darf aber der Einspeiser sich ebenfalls an das Gesetz halten.


    Darf gern kopiert und „demjenigen aus dem Ort“ zur Verfügung gestellt werden.


    Diejenigen die jetzt kreischen und das der VNB sich an das Gesetz halten soll, sollten gut überlegen ob Sie das nur einseitig fordern wollen.


    elektro-michel

    Ich bezog mich auf diese Ausführungen.

    Hier nennt Energie100 explizit die durchaus sinnvolle VDE-AR-N 4105.


    Die Antwort von Jodl im speziellen zu dieser (sinnvollen) VDE-Anwendungsregel ist schlichtweg blöd.

    Denn die Antwort in der betreffenden Passage entspricht doch dem was sich hier viele wünschen.



    Er jedoch schreibt „das ist sch.egal ob........“ und in dieser Regel stehen halt auch durchaus vernünftige Dinge um das Netz zu schützen.

    bzw. andere Kundenanlagen. Und das interessiert Jod (Zitat) „scheissegal“ Hauptsache Erzeugungsanlagen gehen ans Netz offenbar NICHT.


    Deswegen der von mir angewandte „scharfe Ton“ DENN in dieser VDE stehen Dinge um ANDERE DRITTE auch andere Erzeugungsanlagen (vor Rückwirkungen) zu schützen. Eben Anlagen die z.B. bei 253V (nur EIN Beispiel) vom Netz gehen, was sinnvoll ist.


    In interessiert nur das Gesetz. Wenn andere unter der „Einbindung von EEG-Anlagen“ weil diese sinnvolle Regeln nicht beachten, leiden (SO LESE ICH SEINEN BEITRAG) interessiert in nicht.



    Denn.......steht ja nicht im Gesetz !


    Das impliziert wiederum das diese Regeln (da nicht im Gesetz stehend) NICHT beachtet werden müssen.


    Wie schreibst Du selbst ?

    Sachlich und fundiert sollte die Argumentation sein, damit auch Neuankömmlinge einen Nutzen haben und zumindest im Groben nachvollziehen können, wie die Zusammenhänge sind.

    elektro-michel

    das ist sch.egal ob das da so drin steht, weil im EEG steht das so nicht und das EEG ist ein Gesetz und die VDE nur eine von Interessenvertretern zusammengeschriebene Industrienorm

    ENDLICH......kann ich meine billigst China Wechselrichter verkaufen. DANKE 🤩

    Das Wechselrichter bei Netzspannungen größer 253V abschalten müssen (steht in dieser „scheissegal was drinsteht“ Regel ja drin) interessiert mich nicht, dank Deiner Auslegung. DANKE


    Soll ich wirklich weitermachen ? Mit Nennung von SINNVOLLEM was in der VDE drinsteht. Im speziellen VDE-AR-N 4105


    Weil, steht ja nicht im Gesetz.......UND LAUT DEINEN AUSFÜHRUNGEN (siehe oben) muss nur das Gesetz eingehalten werden.


    Ist ja nur eine von Interessenvertretern zusammengeschriebene Industrienorm.

    Sorry....könnt kotzen bei solchen Ausführungen. (Wirkung solcher Aussagen auf unbedarfte Dritte)


    Ist doch nur ein Verein.


    Unabhängig betreffend der Ausführungen das sofern eine Anlage durch ein NAB genehmigt, diese wie Pflanze argumentiert eingeschalten werden sollte.


    elektro-michel