Beiträge von kbabioch im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Die Frage ist wirklich, welche Strategie hier am besten ist. Man kann auch einfach ein Netzanschlussbegehren per Post/Einschreiben schicken, das wird nicht bearbeitet. Dann wartet man auf die Genehmigungsfiktion, baut die Anlage, nimmt sie in Betrieb, schickt das Inbetriebnahme Formular E.8, wieder per Post/Einschreiben. Das wird wieder nicht bearbeitet. Am Jahresende schickt man eine Rechnung über die Einspeisevergütung.

    Anzeige im Marktstammdatenregister nicht vergessen. Dadurch bekommt der VNB irgendwann von der BNetzA eine Erinnerung. Und gab wohl Entscheidungen von der Clearing Stelle, dass man ansonsten auch keinen Anspruch auf Vergütung hat.

    Ich wäre sehr dafür, dass das stimmt. Aber wie begründest Du, dass für Nicht-Einspeiser ein Zweirichtungszähler Standard (gesetzliche Mindestleistung) ist? Bei sehr vielen ist ja schon eine mMe aber als Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre verbaut. Hier ist der Austausch wirklich nur nötig, weil diese zu Einspeisern werden.

    Was ich mich frage (unabhängig von der aktuellen gesetzlichen Lage): Warum werden überhaupt noch Einrichtungszähler verbaut? Am Ende ist das doch eh nur eine Frage der Parametrierung, wieso nicht einfach immer Zweirichtungszähler? Gibt es hierfür technische / zertifizierungstechnische Gründe?


    Zumindest das Bayernwerk verbaut meines Wissens nach immer Zweirichtungszähler. Das würde viele der hier beschriebenen Konflikte auch vermeiden.


    Oder wollen die Netzbetreiber auf diesem Weg unbedingt nochmal Geld machen und sich das Recht vorbehalten nochmal ein Wörtchen mitzureden bei EEG-Anlagen?

    Nein, die Anlage ist 8 kWp. Umbaukosten ca. 2000 EUR, also wirtschaftlich ist das sicherlich nicht.

    hast Du als Eli schonmal PV im Bereich dieses VNB gemacht, oder war dies das erste Mal?

    Habe andere PV-Anlagen bei diesem VNB schon gemacht (ca. 3 Stück), da war die Ausgangssituation aber anders und der Zählerschrank hat entweder gepasst oder es war direkt klar, dass er getauscht werden muss und dann wurde das auch entsprechend gemacht. Dies war die erste Anlage, die "schief" gelaufen ist.

    Ah, ok jetzt verstehe ich das - das ist schon ärgerlich. Kann man den blöden kasten nciht so umbauen bzw erweitern dass es "konform" ist ohne dass es gleich 2TE kostet?

    Mir wäre keine andere Lösung bekannt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Aus meiner Sicht wäre der Schrank gemäß VBEW zulässig, der Netzbetreiber sieht es anders. Und neuer Schrank bedeutet VDE AR N 4100, und dementsprechend die hohen Kosten. Allein der Schrank kostet ca. 1500 EUR, da ist die Arbeit noch nicht inbegriffen. Die wäre hier überschaubar, dennoch wird es 2000+ EUR werden. Bei einer selbst-gebauten PV-Anlage für 8000 EUR ist das natürlich unverhältnismäßig und macht die Wirtschaftlichkeit deutlich weniger attraktiv.

    Nein, die Anlage ist 8 kWp. Umbaukosten ca. 2000 EUR, also wirtschaftlich ist das sicherlich nicht.

    hast Du als Eli schonmal PV im Bereich dieses VNB gemacht, oder war dies das erste Mal?

    Habe andere PV-Anlagen bei diesem VNB schon gemacht (ca. 3 Stück), da war die Ausgangssituation aber anders und der Zählerschrank hat entweder gepasst oder es war direkt klar, dass er getauscht werden muss und dann wurde das auch entsprechend gemacht. Dies war die erste Anlage, die "schief" gelaufen ist.

    Laut Gesetz ist IBN erfolgt. Strom ernten. Wie klein ist die betreffende Anlage? Ist dort die Vergütung höher als die Umbaukosten?

    Nein, die Anlage ist 8 kWp. Umbaukosten ca. 2000 EUR, also wirtschaftlich ist das sicherlich nicht.


    Die Frage ist was das Gesetz dazu sagt, wenn die Anlage in Betrieb ist, aber nicht den technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers genügt. Ich befürchte über § 10 EEG Abs. 2 zieht man da vor einem beliebigen Gericht den Kürzeren, auch wenn es technisch nicht unbedingt Sinn macht.

    Es muss m.E. schon ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Eli und VNB geben, damit die Abweichungen von TAB und AR-N erfolgreich umgesetzt werden können...

    Meiner Erfahrung nach kann man als Elektriker hier nur durch Erfahrung dazu lernen. Ein Vertrauensverhältnis gibt es ggf. bei kleineren Stadtwerken vor Ort, bei größeren Betrieben hat man es ja immer wieder mit anderen Leuten zu tun. Außerdem haben die dann ihre Standardprozesse und -portale, sodass man wenig persönlichen Kontakt hat. Das hat Vor- wie auch Nachteile.


    Das Problem sind aber genau die Abweichungen von TABs und AR-N (die sich i.d.R. auf neue Anlagen beziehen) und dem Bestand mit dem man es als Elektriker jeden Tag zu tun hat. Wenn man so manche VDE bzw. TAB streng und konsequent auslegt, dann müsste man jedes zweite Gebäude entkernen und die elektrische Anlage neu errichten (teilweise inkl. Erdung).


    Bei neuen Anlagen gibt es ja eigentlich kaum Diskussionen (bis auf Abstände hinter dem Zählerschrank), weil das kaufbare Material ohnehin die Normen erfüllt, usw.


    Und klar kann man immer mit dem Zählerschrank im Gepäck auf jede Altbau-Baustelle anrücken und den gleich für 2000+ EUR mit wechseln. Das löst aber keine Freude beim Kunden aus. Und ist manchmal gar sehr unpraktisch, weil dann der neue Zählerschrank nicht an die Stelle installiert werden darf, an der sich der alte befindet (Treppenhaus, usw.), bzw. dort gar nicht ohne Weiteres installiert werden kann (eingeputzter Zählerschrank mit anderen Maßen, usw.).


    Mein eigentlicher Punkt war aber, dass der Netzbetreiber hier trotz Inbetriebnahme durch den Elektriker quer schießen kann - und das nicht immer so eindeutig und glasklar ist, wie es hier manche darstellen. Ich weiß nicht wie es enden würde, wenn man Strom einspeist aus einer Anlage, die der Netzbetreiber als "nicht anschlussfähig" ansieht. Da kann man vermutlich als Elektriker und Anlagenbetreiber durchaus juristischen Ärger bekommen, insofern sollte man vermutlich nicht zu dick auftragen bei etwaigen Auseinandersetzungen.

    Vielmehr müsste der VNB in diesem Falle den Betrieb der Anlage an seinem Netz verweigern. Verbockt hat es aber der Eli...

    Der Eli bin ich. Und ja, aus Kundensicht, habe ich das verbockt. Aus meiner Sicht hält sich der Netzbetreiber hier nicht an die Vorgaben / Empfehlungen des Verbands der Bayerischen Energie und Wasserwirtschaft, da Sammelschienen kein Kriterium für einen Zählerwechsel sind, siehe:



    Der Zählertausch ist das einzige "Druckmittel", bzw. Die einzige Zwangsmaßnahme, die der VNB direkt in der Hand hat...

    Ja, das Problem dabei ist aber, dass man das ggf. erst beim Zählerwechseltermin feststellt. Bevor man sich also auf den Standpunkt "Ich habe alles richtig gemacht und meine Anlage läuft" stellt, sollte man sich in jeglicher Hinsicht möglichst gut absichern, sonst kann es Überraschungen geben.


    Und über § 10 Abs. 2 kann der Netzbetreiber sich natürlich viel herausnehmen. Ob und in welcher Form das im Fall der Fälle Bestand hat, steht nochmal auf einem anderen Blatt, aber ganz so machtlos wie es manchmal hier dargestellt wird, ist der Netzbetreiber nicht.

    Das ist zumindest die gängige Auffassung hier im Forum.


    In der Realität ist das nicht ganz so einfach, und zumindest Netzbetreiber sehen das oft anders.


    Ich habe erst kürzlich eine Anlage im Versorgungsgebiet der N-ERGIE in Betrieb genommen. Der Zählerwechsel wurde dann verweigert, weil der Zählerschrank angeblich nicht den technischen Anschlussbedingungen genügt.


    Der Zählerschrank sei normativ eine Zählertafel, da er keine Sammelschienen im unteren Anschlussraum hat. Netzbetreiber beruft sich auf seine veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen, welche von der Bundesnetzagentur durchgewunken wurden, und auf EEG § 10 Abs. 2:


    Zitat

    (2) Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.

    Lustigerweise würde der Netzbetreiber den Zähler einbauen, wenn man eine "steckerfertige PV-Anlage" anmeldet, aber nicht bei einer richtigen PV-Anlage.


    Jetzt kann man sich lange herum streiten, Fakt ist, dass der Netzbetreiber nicht dazu motivieren ist den Zähler einzubauen und man damit mit der Inbetriebnahme in der Luft hängt. Die Anlage hat Strom generiert (weiß auch der Netzbetreiber), dennoch ist nicht der richtige Zähler verbaut, man bekommt keine Einspeisevergütung und der Vorgang ist nicht abgeschlossen.


    Will sagen: Nur weil die Anlage läuft ist sie nicht für alle Parteien "in Betrieb". Ob und mit welcher Vehemenz man das am Ende erstreiten will, muss am Ende jeder selbst wissen.

    Die Anmeldung ist, auch bei Portalnutzung, für mich keines von beidem.

    Ja, wobei das dann eben ein "für dich" (bzw. für uns) bleibt. Klar ist es, streng genommen, keine technische Maßnahme. Der Netzbetreiber wird aber argumentieren, dass darüber die Sicherheit des Netzes gewährleistet wird (Netzplanung, etc. pp.).


    Ich fand die Argumentation jedenfalls interessant und schlüssiger als die sonstigen Herumschwurblerein der ungeschulten Mitarbeiter, die mit NAV & Co. um die Ecke kommen. Ob und was am Ende vor Gericht Bestand haben wird, weiß man nicht.


    Fakt ist aber auch, dass Netzbetreiber verstärkt auf Portale & Co. setzen. Und diese sind oft sehr unbequem in der Bedienung und sehen mündige Anlagenbetreiber gar nicht vor. Jüngst hat ja auch das Bayernwerk sein Portal so umgestellt, dass es im Prinzip nur noch vom Elektriker bedient werden kann.