Okay super, danke. dann wird etwaige Forderung zurückgewiesen
Beiträge von Dr. Wolpertinger im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
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heißt, der Zählertausch ist in den auf der Seite der BNetzA genannten Preisobergrenzen mit abgegolten? Es darf keine extra Rechnung gestellt werden?
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Hallo Zusammen,
ich habe etwas auf der Seite der BNetzA gestöbert und bei den Preisobergrenzen steht Folgendes
Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler
Verstehe ich das was Falsch? Danke für eine Aufklärung und schöne Grüße
Dennis