Das Verfahren bei der Clearingstelle ist abgeschlossen und eine Empfehlung steht zur Einsicht bereit. Die Empfehlung sieht positiv aus für uns als Verbraucher, oder?
Anbei der Link Empfehlung 2022/15-IX - Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage