Beiträge von SiZe im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Mal sehen, ob die Kollegin die falsch gestellte Rechnung annulliert.

    Nun gab es vor zwei Wochen noch einmal eine telefonische Rückfrage von den Stadtwerken Zirndorf (es ginge ja um eine Abnahme, nicht um eine Inbetriebnahme, daher die Kosten...). Ich habe dem Gesprächspartner angeboten, alle Infos per Mail an ihn zu schicken, damit er meinen Standpunkt besser verstehen könne.


    Gesagt, getan. Gerichtsurteil vom Amtsgericht Brakel plus Hinweise 2010/1 der Clearingstelle per Mail geschickt und heute gab es tatsächlich die Annullierung der Rechnung. Das einzige, was mir nicht gefällt, ist die Tatsache, dass es aus "Kulanzgründen" war. D.h. die Abnahme-Rechnungen werden evtl. weiter an andere Betreiber ausgestellt.


    Danke auf jeden Fall für die ganzen Hinweise hier im Thread. Sie haben mir echt geholfen!

    Mal sehen, wie das weitergeht...

    Nach widersprochener Rechnung heute nun ein erster (sehr freundlicher!) Anruf der Stadtwerke. Man hat mir erklärt, wie die Kosten zustande kommen: Die Pauschale sei für den internen Aufwand und Schriftverkehr und für den Elektriker, der rauskam um zu prüfen, ob der Eli auch alles richtig gemacht hat.


    Habe ihn (den Anrufer) auf §10 EEG verwiesen und dass die Abnahme samt IBN mein Elektriker gemacht habe und kein Auftrag an die Stadtwerke ging und die internen Aufwände zu den Pflichten des VNB gehören. Er hatte mir gesagt, dass er sich das nicht so genau weiß und eine Kollegin sich das anschauen soll. Mal sehen, ob die Kollegin die falsch gestellte Rechnung annulliert.

    Heute kam auch bei mir "endlich" die Rechnung zur Abnahme der PV-Anlage von den Stadtwerken Zirndorf. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 125,55 Euro für die Abnahme unserer PV-Anlage (Überschusseinspeiser). Die Info über die Rechnung gab es mündlich vom Elektriker der Stadtwerke beim 2-minütigen Besichtigungstermin "Da müssen Sie dann halt noch ein bisschen was zahlen für die Abnahme.", nachdem er schon wieder aus dem Haus raus war :D Kein schriftlicher Vertrag o.ä. zur Abnahme, nur ein Anruf, dass man sich die Anlage kurz anschauen wolle, ob alles passt.


    Die eigentliche IBN und Abnahme wurde durch unseren Elektriker gemacht und auch schriftlich bei den Stadtwerken eingereicht. Mal sehen, wie das weitergeht...