Beiträge von Eichert im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Seit meiner Antwort hab ich auch nichts mehr gehört. Im Verteiler war auch der Chef der Legal-Abteilung. Ich wart jetzt mal auf die Mahnung. Mal schauen ob ich auf die reagiere oder auf erst auf den Mahnbescheid, wenn der überhaupt kommt.

    Danke für die tollen Anregungen, ich werde die Variante von pizzaa nehmen mit dem Angebot der CS und nochmal den HInweis geben, das mit der Zählergebühr alles abgedeckt ist. Sobald es was Neues gibt melde ich mich.


    pflanze: Über die Ernte freue ich mich schon von Anfang an, das einzige was mich ärgert ist, das ich das Projekt PV nicht schon früher in Angriff genommen habe.

    Hallo zusammen,

    nachdem ich die Rechnung zurückgewiesen habe sollte ich den zuständigen Elektroingenieur anrufen. Der hat am Telefon dann ständig versucht mir die Rechnung zu erklären und sich auf das NAV berufen. Ich hatte Ihn auf §1 vom NAV hingewiesen aber auf dem Ohr war er taub. Per EMail hatte ich nochmal um Stornierung gebeten und den §1 NAV reinkopiert.

    Jetzt kam nach Beratung mit der jursitischen Abteilung die folgende Antwort, die mich schon etwas sprachlos macht:


    nach Rücksprache mit unserer juristischen Abteilung teile ich Ihnen folgendes mit:



    die Kosten, die wir Ihnen gegenüber erhoben haben, betreffen die Inbetriebsetzung der Elektroanlage, damit ist auch der Bezugszähler als solches umfasst, eine Berechnung der Kosten für die Inbetriebnahme der EEG-Anlage als solches ist nicht erfolgt.


    Damit ist die von Ihnen zitierte Vorschrift des § 1 NAV von uns korrekt angewendet worden.


    Allerdings gilt § 1 NAV ausdrücklich für den Anschluss und die Entnahme, also mithin für den Bezugszähler sowie die gesamte Kundenanlage gem. § 13 NAV, auch wenn diese Prüfung im Zuge der Erweiterung oder Änderung der Anlage durch eine EEG-Anlage erfolgt ist. Damit ist aber dennoch die Kundenanlage als solches mitbetroffen.


    Etwas anderes wäre der Fall, wenn eine EEG-Anlage ohne Bezugszähler, lediglich rein zur Einspeisung angeschlossen worden wäre.

    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine Rechnung über EUR 95,20 vom VNB bekommen. Als Grundlage des Auftrages wurden mir die angehängten Blätter übermittelt. Aus den Blättern ist nicht ersichtlich das es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt. Ein Zählerwechsel war nicht nötig, da ein Zweirichtungszähler schon vorhanden war. WIe seht Ihr das, habe ich hier schlechte Karten oder lohnt es sich zu streiten? Ich war durch das Forum gewarnt, aber dieses Schreiben ist mir dann in der Eile doch durchgerutscht.

    LG Michael