Beiträge von MiniAnlagenNeuling im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    ... schon bekannt, dass die Empfehlung der Clearingstelle jetzt da ist?

    Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen | Clearingstelle EEG|KWKG


    Vom 09.11.2023.

    Der Standardfall mit Anschluss und Inbetriebnahme der Anlage vor Zählerwechsel, ohne Anwesenheit VNB:

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    3.4 Kosten nach § 16 Abs. 1 EEG 2021 bei Anschluss durch fachkundigen Dritten ohne

    Anwesenheit des Netzbetreibers

    75 Wenn ein fachkundiger Dritter i. S. v. § 10 Abs. 1 EEG2021 mit dem Anschluss der

    EEG-Anlage beauftragt wird, der Netzbetreiber nicht beim Netzanschluss anwesend

    ist und auch sonst keine notwendigen Maßnahmen des Netzanschlusses gemäß § 16

    Abs. 1 EEG 2021 (s. Rn. 68) vornimmt, kann der Netzbetreiber Anlagenbetreiberinnen

    und -betreibern auch keine Kosten nach § 16 Abs. 1 EEG 2021 in Rechnung stellen.

    "


    Dürfte doch jetzt alles klar sein, oder..?

    ... den Anschluss nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch eine fachkundige dritte Person hast vornehmen lassen.

    Ja hat er das denn? Anscheinend hat er ja auch bislang kein E8 unterschrieben... vielleicht hat der Solateur keine Konzession und das deshalb dem VNB überlassen?

    Wo genau wäre denn definiert, dass man eine Konzession benötigt um ein fachkundiger Dritter zu sein..? Ehrliche Neugier ;)

    Aber unabhängig davon, die Konzession ist nach meinem Kenntnisstand vorhanden.

    Das heisst NICHT das dadurch ein kostenpflichtiger Zählerwechsel ausgelöst wird... der hat wie gehabt kostenfrei zu erfolgen.

    Wenn der MSB nen Subunternehmer schickt soll er ihn auch zahlen. Ist natürlich blöd weil du dich jetzt mit dem rumärgern musst.

    Die Rechnung ist nicht vom Sub des MSBs oder vom MSB (welcher auch löblich anders firmiert als der VNB) selbst, sondern vom VNB direkt. Der Zählerwechsel wird auch explizit nicht abgerechnet, sondern "die Inbetriebnahme des neuen oder geänderten Anlagenteils."..

    Hast du oder dein Eli etwas beauftragt, was Kosten gemäß NAV verursachen könnte?

    Ich habe überhaupt nichts beauftragt - was mein Eli (Solateur, Anlagenerrichter) gemacht hat weiß ich nicht.

    Der Auftrag an den Solateur war Herstellung (Lieferung, Installation) einer PV Anlage "schlüsselfertig" in Form eines unterschriebenen/beauftragten Angebots. Das Wort Vollmacht (um für mich irgendwas zu beauftragen) taucht in den Unterlagen nicht auf.

    ok, dann hat der ELI doch im Vorzählerbereich gearbeitet. Da gilt dann tatsächlich NAV, und der VNB kann sogar für das Plombensetzen seine Gebühr verlagen.

    Hallo,


    leider wurde auf den 20 nachfolgenden Seiten hierzu nichts weiter geschrieben, daher die Frage: ist das wirklich so?

    Mein VNB möchte auch um die 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer für die "Inbetriebnahme eines neuen oder geänderten Anlagenteils" haben. Der Zählerwechsel wird dabei explizit nicht als Auslöser für die Kosten genannt, sondern nur zur Rechnungszuordnung sei die Zählernummer abgedruckt.


    Die Arbeit des Subunternehmers, der typischerweise in der Gegend hier für den gMSB die Zählerwechsel durchführt, vor Ort waren:

    - "allgemeine" Begutachtung der Arbeit des Elektrikers ober- und unterhalb des Zählers - m.E.n. Prüfung, ob da sauber gezählt wird nach Zählereinbau, bzw. ordentlich gearbeitet wurde

    - Zählertausch ERZ gg. ZRZ

    - Plombierung Bereich unterhalb des Zählers

    - Plombierung Anschlusskasten / "Kasten, in dem das Erdkabel mündet". Dort hatte der Elektriker die Sicherungen gezogen, um im Vorzählerbereich den Überspannungsschutz einzubauen

    - Protokollierung des Zählertauschs auf Formular des gMSB mit handschriftlichem Hinweis "IBS lt. Preisblatt".


    Die PV Anlage selbst - Wechselrichter Hard- und Software - hat er nie gesehen..