Beiträge von XS12E im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

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    Bei der Rückübertragung werden festgelegte Kriterien zur Bewertung der Netze (Investitionen, Unterhaltung und AfA) angelegt und dem Nachfolger in Rechnung gestellt.

    Konnte man jetzt in Berlin und Hamburg mitverfolgen.


    Ist wie bereits auch von anderen Forenmitgliedern beschrieben ein normaler Vorgang. Kein Netzbetreiber eines Verteilnetzes kann erwarten, dass er die Betreiberkonzession "auf ewig" behält.

    das wird nicht so einfach sein, schließlich ist die Firma kein "Konzessionär" sondern der Eigentümer vom Netz.

    Nö, der ist dann für die Laufzeit der Vergabe (20 Jahre) der Stromkonzession der Konzessionär.

    Wir sind hier ja nicht in irgendeiner Bananenrepublik..... 🙄



    Am Hungertuch muß von denen keiner nagen, zusätzliche Kosten dürfen die einfach auf ihre Netzentgelte draufhauen.

    Nicht alle Kosten sind umlagefähig und nicht umsonst unterliegen die Netz Betreiber der Aufsicht der BNetzA. Die müssen schon rechtfertigen, welche Kosten sie auf die Netzentgelte einrechnen wollen.