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Bei der Rückübertragung werden festgelegte Kriterien zur Bewertung der Netze (Investitionen, Unterhaltung und AfA) angelegt und dem Nachfolger in Rechnung gestellt.
Konnte man jetzt in Berlin und Hamburg mitverfolgen.
Ist wie bereits auch von anderen Forenmitgliedern beschrieben ein normaler Vorgang. Kein Netzbetreiber eines Verteilnetzes kann erwarten, dass er die Betreiberkonzession "auf ewig" behält.