Klage einreichen. Man sollte klären, inwieweit eine Sammelklage möglich ist. Ich kenne mind. 10 Teilnehmer hier im Formum die haben alle ähnliche Probleme. BNetzA informiert -> fühlen sich aber nicht zuständig. Die scheuchen die Auseinandersetzung mit den Netzbetreibern.
Das Problem ist, dass es letztendlich für jeden Anlagenbetreiber um 102,00 € geht. Selbst mit 10 gemeinsam Klagenden (Sammelklage im rechtlichen Sinne ist das nicht), geht es um 1020,00 €. Ein Verfahren mit vernünftigen Fachanwälten für Energierecht ggf. über mehrere Instanzen, um eine Grundsatzentscheidung zu erzielen, kostet das 10-100fache.
Diesen Umstand nutzt der VNB aus, um weiterhin illegal die Gebühr einzufordern.
Die Frage ist wirklich, welche Strategie hier am besten ist. Man kann auch einfach ein Netzanschlussbegehren per Post/Einschreiben schicken, das wird nicht bearbeitet. Dann wartet man auf die Genehmigungsfiktion, baut die Anlage, nimmt sie in Betrieb, schickt das Inbetriebnahme Formular E.8, wieder per Post/Einschreiben. Das wird wieder nicht bearbeitet. Am Jahresende schickt man eine Rechnung über die Einspeisevergütung. Die wird wieder ignoriert. Dann sendet man einen Mahnbescheid, jetzt muss der VNB reagieren, wenn nicht, wird der Mahnbescheid rechtswirksam und man kann die Einspeisevergütung vom Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Widerspricht der VNB, dann gibt es ein Verfahren vor dem Amtsgericht, Ausgang ist völlig ungewiss, da der Richter mit Sicherheit keine Ahnung hat. Wenn aber ein mit hoheitlichen Aufgaben betrautes Unternehmen permanent schriftliche, gesetzeskonforme Anfragen einfach ignoriert, gibt es eine ganz gute Chance.