Beiträge von Beauty of Darkness im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Danke für den Hinweis auf das Interview.

    Ganz spannend finde ich einen Punkt, den ich hier im Forum etwas anders gelesen habe.

    Man kann auch ohne Zustimmung des VNBs (Verteilnetzbetreiber / Versorgungsnetzbetreiber) auf die Clearingstelle zugehen und um Unterstützung bitten.


    Hier geht es zum Kontaktformular der Clearingstelle EEG.

    Danke, kannst du aber bitte das Originaldokument hochladen, gerne mit geschwärzten persönlichen Daten.

    Siehe Anhang.

    Vielleicht könntest du die Clearingstelle einschalten?

    Dafür müssten die Stadtwerke zustimmen.

    Soll ich ein Schreiben an den Vorgesetzten aufsetzen und höflich darum bitten bzw. auffordern?

    Ich rate dazu, es auf die (vermutlich nicht kommende) Stromabschaltung anzulegen und dann eine einstweilige Verfügung zur Wiederanschaltung zu erwirken.

    Ich muß mich mit dem Thema der einstweiligen Verfügung beschäftigen, weil ich von so etwas keine Ahnung habe. Und dann am Besten die Infos ausdrucken. Ohne Strom erst einmal kein Internet und kein laufender PC.

    Ich glaube der lässt sich gar nix sagen, da kann man mit noch so vielen §§ um die Ecke kommen. Der muss was von seinem Chef zu hören bekommen oder die Sache muss eskalieren. Schlimm sowas...

    Pflanze telefonierte auch mit dem Vorgesetzten. Dieser meinte nur, da kenne er sich selbst nicht so aus, aber man hätte sich anwaltlich beraten lassen. Er verwies zurück auf seinen "fachkundigen" Mitarbeiter, der sich quer stellt.

    Wozu der Rechtsschutz? Das ist doch ein EINDEUTIGER Gesetzesbruch!

    Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei verschiedene Sachen. Schon alleine für eine Beratung im Vorfeld wäre das hilfreich. Streitereien, die vor Gericht gehen, können schnell teuer werden. Selbst bei einem Vergleich bleibt man auf Kosten sitzen.


    Daher werde ich den Bund der Energieverbraucher um Unterstützung bitten - im Zweifelsfall bis vor Gericht. Das haben die schon einmal gemacht und Recht bekommen. (siehe Artikel "PV-Anlagen - Inbetriebnahmekosten rechtswidrig")

    Als ich das bei den Stadtwerken ansprach, hat das den Mitarbeiter völlig kalt gelassen. Jeder Fall sei anders, sie seien im Recht und wir können es gerne gerichtlich klären.

    Hier die Infos von Pflanze von damals.

    Er würde es auf eine Klage ankommen lassen.

    Auch der Stadtwerkemitarbeiter sagte in einem Telefonat, wir können uns gerne vor Gericht wiedersehen. Laut deren Anwalt seien die Stadtwerke voll im Recht.

    Es soll Hausanschlüsse geben die gezielt abgeklemmt werden können ohne Tiefbau.

    Der VNB sagt, die Anlage würde ohne 2RZ "gegen die VDE-Vorschrift verstoßen". Anlagen die das tun dürfe er unverzüglich abschalten. Ihre anwaltliche Beratung hätte das Vorgehen bestätigt.


    Der gMSB hat seine gesetzliche Pflicht nicht verstanden und behauptet, Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sei nach Zählertausch immer dann nötig, wenn die Anzahl der Zählrichtungen von eins auf zwei erhöht wird da es ja mit dem reinen Zählertausch nicht getan sei.

    Der Sachbearbeiter meinte "Mach ich seit 40 Jahren und ich habe schon viel abgeklemmt"

    Die klemmen einen nicht ab

    Der Elektriker des VNB meinte süffisant er habe schon viel abgeklemmt.

    Aber davor würde ein erneutes Schreiben kommen.

    Hui, so viele Reaktionen. (-:

    Ja, mein Fall ist schon älter und der Austausch hier im Forum begann im schon Januar.

    Ich fasse es noch einmal ein bisschen zusammen.


    Die Stadtwerke bestehen nachdrücklich auf ein Unterschreiben der "Vereinbarung über Messstellenbetrieb und Abrechnung". Meine Streichungen (NAV, Gebühren akzeptieren), Hinweis auf EEG und weglassen der Unterschrift akzeptieren die nicht.

    Die wollen Geld haben und drohen mit Stromabschaltung, was sie laut anwaltlicher Beratung dürften und schon mehrfach taten. Verweise auf Gesetzestexte und Gerichtsurteile interessieren die nicht. Es kommen Aussagen wie "gravierender Verstoß gegen die VDE-Vorschriften", "das sei etwas anderes", "laut anwaltlicher Beratung dürfen sie die Gebühren verlangen und abklemmen", etc.


    Es gab Schriftverkehr, Telefonate und auch Pflanze hatte mindestens zwei Telefonate mit den Stadtwerken.

    Die Anlage hatte ich nach Fertigstellung eingeschaltet und das auch den Stadtwerken mitgeteilt - mit Hinweis auf Zählerwechsel.

    Es war kurz nach einem Telefonat mit den Stadtwerken, da telefonierte ich gerade mit Pflanze und es fuhr schon ein Auto der Stadtwerke vor und öffnete die Straßenverteilung vor meinem Haus. Puh, da stieg der Puls sprunghaft an und ich bin ganz schnell beim Verteilerkasten gewesen, um die PV-Anlage auszuschalten. Es wurde ein mobiles Messgerät für mein Einfamilienhaus reingehängt, was die regelmäßig kontrollieren wollen. Einmal sah ich auch einen Kontrollbesuch beim Kasten. Genau dort könnten sie mich abklemmen, ohne mein Grundstück zu betreten.


    Im Forum kam die Empfehlung, Anzeige wegen Nötigung und bandenmäßigem Betrug zu erstatten, etc.

    Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kenne mich mit dem ganzen juristischen Zeug nicht aus. Daher wollte ich nicht einfach so zur Polizei gehen.


    Strom vom Nachbar hätte ich im Notfall bekommen, aber mit einer verlängerten Steckdose geht keine Wärmepumpe, kein Herd, etc. Das wäre ein Notbetrieb mit Verlängerungskabeln kreuz und quer im Haus.


    Nicht einschüchtern lassen. Aber was hast du denn bisher gemacht? Netzanschlussbegehren? Zusage erhalten? Meldung beim Marktstammdatenregister? Wie groß ist die Anlage (installierte Leistung)?

    • Von den Stadtwerken bekam ich schriftlich eine Einspeisezusage.
    • Im Marktstammdatenregister habe ich mich eingetragen und das wurde von dort von den Stadtwerken bestätigt.
    • Meine Anlage hat knapp 14 kWp.
    • Im Februar bin ich im Bund der Energieverbraucher beigetreten. Die helfen (in gewissem Umfang) weiter und man kann deren Anwälte hinzuziehen.
      Nach Beitritt gibt es eine gewisse Wartefrist für die erste Anfrage. Da diese mittlerweile vorbei ist, bereite ich gerade ein Schreiben vor, wo ich meinen Fall beschreibe und um Unterstützung bitte.
    • Leider habe ich zu lange den Kopf in den Sand gesteckt.
    • An wenigen Tagen hatte ich die PV-Anlage an, um meinen Verbrauch über den Tagesverlauf zu sehen. Vor etwa 4 Tagen habe ich sie wieder eingeschaltet und bis jetzt noch laufen lassen.
    • Ich habe angefangen, mich von Anfang an durch dieses Forumthema durchzuarbeiten und Notizen zu machen, aber 300 Seiten sind echt viel.


    An anderer Stelle schriebst du, dass sie ein Formular zum Messstellenbetrieb haben wollten. Hast du ihnen mitgeteilt, dass sie nach Messstellenbetriebsgesetzdafür grundzuständig sind? Wenn Sie einen Zähler in besagten Schrank gebaut haben, sind sie dem ja wohl nachgekommen. ;)

    Das haben sowohl ich als auch Pflanze gesagt, aber das war denen egal. Das habe nichts damit zu tun, bla bla bla.


    Das ist mit dem E.8 fast identisch. Wenn eine Einspeisezusage vorliegt ist alles ok. Dann noch Kopie der MaStR-Anmeldung zum VNB und alles ist gut.

    Gut zu wissen. Dann habe ich ja formal gesehen alles notwendige gemacht.


    Du scheibst von einem "mobilen Stromzähler". Warum hat man diesen draußen eingebaut? Hast Du etwa keinen im Haus?

    Im Haus ist ein Einrichtungszähler verbaut, den die Stadtwerke erst nach Unterschreiben der unveränderten "Vereinbarung" gegen einen Zweirichtungszähler tauschen.

    Draußen der wurde montiert, um mich auf "illegale Einspeisung" kontrollieren zu können. Es ist wahrscheinlich ein Messgerät mit mehreren Strommesszangen und kein fest verschraubtes. Die bunten, flexiblen Messkabel habe ich gesehen.

    Mir wurde sogar mündlich und schriftlich verboten, die PV-Anlage nur für den Eigenverbrauch zu nutzen, ohne Überschusseinspeisung zu machen. (Das könnte ich vom Solateur so einstellen lassen. Das notwendige Messgerät für den Wechselrichter ist drin.) Auch das sei ein gravierender Verstoß gegen die VDE-Vorschriften und würde ein sofortiges Handeln erfordern (Haus abklemmen). Die Anlage dürfe nicht in Betrieb gehen.

    Die Stadtwerke wollen mich zu einem kostenpflichtigen Vertrag zwingen und drohten schriftlich mit sofortiger Stromabschaltung, falls ich meine PV-Anlage einschalte. I...

    Kannst du das Schreiben bitte mal hochladen?

    Siehe Beitrag #2575. Der Brief kam per Einschreiben mit Rückschein im grell gelben Umschlag.

    Man kann seine PV-Anlage durch den Elektriker in Betrieb setzen lassen und benötigt laut Forum als Nachweis das Formular E.8 (Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen).

    Mein Elektriker hat allerdings nicht dieses Formular ausgestellt, sondern stattdessen F.1a (Inbetriebsetzungsanzeige für Erzeugungsanlagen gemäß VDE-AR-N-4105).


    Ist das Formular F.1a als Nachweis ausreichend, falls es einen gerichtlichen Streitfall mit den Stadtwerken geben sollte?


    Hintergrund:
    Die Stadtwerke wollen mich zu einem kostenpflichtigen Vertrag zwingen und drohten schriftlich mit sofortiger Stromabschaltung, falls ich meine PV-Anlage einschalte. Ich berichtete vor einigen Monaten. Zur Prüfung meiner Gehorsamkeit hatten die Stadtwerke extra einen mobilen Stromzähler im "Stromkasten" auf der Straße reingemacht. Dort würde die mich abklemmen und hätten so etwas laut Telefonat schon öfters wegen "Verstoß gegen die VDE-Vorschriften" getan. Da ich zwei Mal nach einem Foto davon gefragt wurde - siehe Anhang.


    Zum Nachlesen haben ich die beiden Formulare verlinkt:

    E.8 - Link

    F.1a - Link