So bei mir gehts nun doch wieder weiter. Heute lag eine korrigierte Rechnung im Briefkasten. Man will nun nur noch 250€ inkl. Steuer für die IBN, die ich nie beauftragt habe. Bekommen direkt den gleichen Widerspruch wieder zurück und ich schick den Ansprechpartner mal das Gerichtsurteil aus Brakel.
Beiträge von youall im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
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mal zum Thema wenn man einen IBN-Auftrag erteilt hat. Der VNB kann doch nur eine Leistung abrechnen, die er tatsächlich erbracht hat. Also ich würde hier einen Nachweis über die erbrachte Leistung fordern bzw. erstmal widersprechen, dass die Leistung erbracht wurde und nicht zahlen.
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Der gute Herr hat sich heute nochmals gemeldet. Sein Monteur sagt, er hätte natürlich eine ordnungsgemäße IBN durchgeführt (Oh wunder). Ich weiß mittlerweile von meinem Nachbarn, dass dort auch nur Daten verglichen wurden. Naja man will sich nun nochmals intern beraten und sich dann wieder melden. Auf die Frage ob das ok sei, habe ich nur geantwortet, dass mir das egal sei, sie können sich gerne ewig Zeit lassen.
Falls die nun auf die Forderung bestehen, werde ich zunächst mal eine genaue Aufschlüsselung der Kosten fordern, denn man sagte mir, die Kosten seien ja nicht nur für den Monteur vor Ort. Hab da aber erstmal nicht weiter nachgefragt.Seit dem habe ich nichts mehr gehört, das ist nun schon 2 Monate her, daher gehe ich davon aus, dass hier nichts mehr passiert. Auch wenn ich gerne eine offizielle Nachricht hätte, werde ich einen Teufel tun und dort nachfragen.
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Wie heißts so schön: wer nicht kämpft hat schon verloren.
Daher wie du schreibst steht es mir frei hier was zu tun und meine beiden Nachbarn freuen sich, wenn Sie ihr Geld zurück bekommen.
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Was soll dieser Ton mir gegenüber bringen?
Mein Ziel ist, dieses Thema bei meinem VNB endgültig aus der Welt zu schaffen und zwar nicht nur für mich!
Aber keine Sorge, ich habe keine Beauftragung unterschrieben und werde daher auch nichts zahlen, auch wenn die das nicht so sehen. Der Rechnung habe ich bereits widersprochen.
Es ist daher etwas Diskussion notwendig, um den VNB von seiner Linie abzubringen.
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Hab gestern nun mal mit dem Verantwortlichen telefoniert und ihm mitgeteilt, dass ich auch nach reiflicher Überlegung nicht bezahlen werde. Hab im Grunde dann nochmals das erzählt, was ja schon schriftlich vorliegt und ihn dann gefragt, ob er es ernsthaft vertreten kann, dass sie für den Vergleich von 2 DinA4 Blättern soviel Geld verlangen, wenn es denn eine rechtliche Grundlage dafür gebe. Er meinte dann so Dinge wie, man müsse hier mal das Wort Inbetriebnahme überdenken und das die Monteure ja schon nach der Verkabelung schauen bla, bla, bla. Bei mir und meinem Nachbarn wurde 20 min der Zähler getauscht und 5min Daten verglichen, es hat faktisch daher keine Inbetriebnahme stattgefunden. Er will nun nochmal mit dem Monteur telefonieren und das intern nochmals besprechen und meldet sich dann nächste Woche wieder.
Der gute Herr hat sich heute nochmals gemeldet. Sein Monteur sagt, er hätte natürlich eine ordnungsgemäße IBN durchgeführt (Oh wunder). Ich weiß mittlerweile von meinem Nachbarn, dass dort auch nur Daten verglichen wurden. Naja man will sich nun nochmals intern beraten und sich dann wieder melden. Auf die Frage ob das ok sei, habe ich nur geantwortet, dass mir das egal sei, sie können sich gerne ewig Zeit lassen.
Falls die nun auf die Forderung bestehen, werde ich zunächst mal eine genaue Aufschlüsselung der Kosten fordern, denn man sagte mir, die Kosten seien ja nicht nur für den Monteur vor Ort. Hab da aber erstmal nicht weiter nachgefragt. -
Hab gestern nun mal mit dem Verantwortlichen telefoniert und ihm mitgeteilt, dass ich auch nach reiflicher Überlegung nicht bezahlen werde. Hab im Grunde dann nochmals das erzählt, was ja schon schriftlich vorliegt und ihn dann gefragt, ob er es ernsthaft vertreten kann, dass sie für den Vergleich von 2 DinA4 Blättern soviel Geld verlangen, wenn es denn eine rechtliche Grundlage dafür gebe. Er meinte dann so Dinge wie, man müsse hier mal das Wort Inbetriebnahme überdenken und das die Monteure ja schon nach der Verkabelung schauen bla, bla, bla. Bei mir und meinem Nachbarn wurde 20 min der Zähler getauscht und 5min Daten verglichen, es hat faktisch daher keine Inbetriebnahme stattgefunden. Er will nun nochmal mit dem Monteur telefonieren und das intern nochmals besprechen und meldet sich dann nächste Woche wieder.
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So mein VNB ist zumindest mal etwas entgegen gekommen und hat mir kulanterweise die Kosten für den Zählertausch erlassen. Verstehe zwar nicht was das mit Kulanz zu tun hat, aber Einsicht ist ja bekanntlich ein Weg zur Besserung.
Zur Kostenposition "Inbetriebnahme" soll ich meine Haltung überdenken und bitte den Betrag begleichen. Hab kurz nachgedacht, meine Haltung hat sich dadurch allerdings nicht geändert. Es bleibt also weiterhin spannend.
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Ich habe die Rechnung nun zusammen mit dem Widerspruch zurück geschickt. Hab von der Rechnung natürlich eine Kopie gemacht. Allerdings wüsste ich nicht was ich damit beweisen soll? Nun warte ich auf Reaktionen, meine Antwort an den Geschäftsführer blieb ja ohne eine Reaktion.
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Hast recht, dann schreib ich das nochmal um.
Text lautet nun:
ZitatWiderspruch gegen die Rechnung (8241426) vom 06.08.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir der oben benannten Rechnung widersprechen, und diese daher nicht bezahlen werden.
Wir begründen unseren Widerspruch wie folgt:
1. Rechnungsposition „Stromzähler setzen“
Gemäß MsbG §3 Absatz 2 Satz 1 umfasst der Messstellenbetrieb folgende Aufgaben: „Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes“ Des Weiteren gilt nach MsbG §32 für die Ausstattung einer Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung eine Preisobergrenze von 20€. Wir gehen davon aus, dass diese Position mit der Jahresschlussrechnung abgerechnet wird, daher ist diese Rechnungsposition zu stornieren.2. Rechnungsposition „Inbetriebnahme Einspeiseanlage <10kW“
Sie haben von uns keinen Auftrag zur Inbetriebnahme erhalten, daher ist auch diese Rechnungsposition zu stornieren. Im Anhang finden Sie nochmals das bereits am 12.07.2021 per Email übermittelte Formular mit der entsprechend gestrichenen Passage!
Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen die fehlerhafte Rechnung zurück.
Mit freundlichen Grüßen,