Ich helfe Ihnen gern:
Brav, aber er hatte doch selbst schon nachgeschaut!
Vielleicht hast Du a’das überlesen oder nicht verstanden.
Im übrigen schließe ich mich ihm an und wünsche mir weitere sachliche Beiträge zum Thema.
Ich helfe Ihnen gern:
Brav, aber er hatte doch selbst schon nachgeschaut!
Vielleicht hast Du a’das überlesen oder nicht verstanden.
Im übrigen schließe ich mich ihm an und wünsche mir weitere sachliche Beiträge zum Thema.
auf mein Drängen hin mit mir nicht mehr kommuniziert
Dann musst Du hier die harte Tour fahren: per Einschreiben mit Rückschein vereinbarte Leistung (Installation, Fertigstellung) mit Frist einfordern, andernfalls Ersatzvornahme und Schadensersatz.
Wenn ich den FRE nicht von ihm einbauen lasse und zahle, darf ich die Anlage nicht in Betrieb nehmen.
Das sind feuchte Machtphantasien, die über den Gesetzen stehen, sonst nichts. Du darfst Dich davon nicht einschüchtern lassen.
Wer oder was hindert Dich, die Anlage nach den gültigen Gesetzen zu bauen und in Betrieb zu nehmen? im Moment nur Du selbst!
Oder Musterfeststellungsklage
Kommt von der Idee der Sammelklage etwas näher, aber ist doch was ganz anderes. Und es sind nur Vereine und Verbände klageberechtigt.
einer soll klagen
Hier soll aus meiner Sicht aber der VNB klagen, wenn er seine Forderung berechtigt sieht. Falls das passiert (was unwahrscheinlich ist), könnte man über eine „Sammelverteidigung“ nachdenken! 😉
Diese "Anmeldung zum Netzanschluss" samt dieses Passus zum NAV dürften wohl mindestens 99% der Netzbetreiber verwenden. Es ist ein Standardformular des BDEW, und in dem Formularsatz des VDE zu "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" Anhang E wird das Vorhandensein der ausgefüllten "Anmeldung zum Netzanschluss" im E.1 explizit abgefragt.
Was Du auf jeden Fall damit NICHT abgeschlossen hast, ist ein "Einspeisevertrag", denn solche bietet Heider nach eigener Aussage auf der Website mangels Erfordernis gar nicht an.
Auch einen Netzanschlussvertrag, auf den sich der kleingedruckte NAV-Passus bezieht, hast Du nicht abgeschlossen. Denn Dein Netzanschluss existiert wohl schon länger, und für den Anschluss von EEG-Erzeugungsanlagen schließt sich die NAV in ihrem §1 selbst aus.
Also ist im Prinzip nichts anderes geschehen, als bei den meisten PV-Anlagen. Es wurden die Standardforumlare ausgefüllt, und so bleibt es im Prinzip beim immern noch bei vielen VNBs "üblichen" Versuch, irgendwie eine kostenpflichtige "Inbetriebsetzung" o.ä. der Anlage herbeifantasieren und abrechnen zu wollen. Dazu läuft ja seit letztem Jahr eine Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG. Das ist leider noch nicht abgeschlossen, aber wenn man sich die Stellungnahmen dazu durchliest, dann wird es wohl auf die Ablehnung pauschaler Kosten rauslaufen.
Ich würde die Rechnung zurückweisen und die Nennung der rechtlichen Grundlage für die Rechnungsstellung einfordern. Je nach Ausfall derselben kann man sie dann mit dem entsprechend passenden Argument und unter Verweis auf das Verfahren bei der Clearingstelle abermals zurückweisen. Das "normale" Mahnverfahren dann aushalten und abwarten, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Falls ja, fristgerecht Widerspruch (ohne Begründung) einlegen. Der VNB muss dann den Klageweg beschreiten. An der Stelle kommt dann meistens nichts mehr.
Wegen des FRE auf jeden Fall ebenfalls eine fundierte Begründung unter Nennung der gesetzlichen Grundlagen einfordern.
Übrigens: "Sammelklagen" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Eigentlich müsste die Rücklaufsperre in der Umsetzung teurer ein, als der Zweirichtungszähler ohne Rücklaufsperre.
Ich denke, das ist reine Preispolitik der Hersteller. Ein zusätzliches Feature (Register 2.8.0 anzeigen) kostet eben Aufpreis, auch wenn es nur eine Frage der Konfiguration ("Bitpopelei") ist. Ist bei vielen elektronischen Konsumgütern genauso. Oder auch beim Auto (s. BMW und Sitzheizung).
Wie reagiere ich hier nun am Besten?
Sage ihnen, dass die Anlage bereits, wie auf den Formblättern u.a E.8 ersichtlich, gemäß EEG von einer konzessionierten Elektrofachkraft am 14.3. in Betrieb genommen wurde, und daher eine weitere "Inbetriebnahme" nicht notwendig ist. Falls sie sich aber selbst vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen wollen, seien sie herzlich eingeladen, jedoch auf ihre eigenen Kosten.
Findet Ihr das so okay?
Ich würde "des grundzuständigen Messstellenbetreibers" schreiben, und auf das Statement der Clearingstelle verweisen.
Einfach links mit PostIt eine 1 dran kleben und weiter geht's.
Die Reiferen unter uns werden sich vielleicht erinnern, als die Benzinpreise erstmals über eine D-Mark kletterten. Da wurde genauso vorgegangen!