Beiträge von an-t im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    as ist auch ein guter Hinweis, wurde auch schon zuvor mal genannt unter Vorbehalt zu zahlen. Ich werde mir das Vormerken, allerdings ruft ja auch das mich in sein Gedächtnis, auch da wäre ich vermutlich der Erste...

    Glaubst du wirklich, dass du da der Erste oder Einzige bist? Der wird das sicherlich einige Gespräche zu diesem Thema geführt haben.

    hagene Deine Situaion ist momentan leider etwas unglücklich, alleine schon wegen dem Bauantrag. Auch wenn du dich dazu entschliesst zu zahlen, was angesicht der Umstände sehr verständlich ist, wäre es vielleicht sinnvoll für dich selber ein Protokoll zu erstellen. Wer wann etwas gesagt hat, wer wann telefoniert hat, den gesamten Schriftverkehr sichern.

    Es geht jetzt nicht primär um die Rechnung für die Inbetriebnahme, aber falls bei deinem Bauantrag etwas schief läuft und das ganze im grossen Streit endet, kannst du eine Vorgeschichte nachweisen. In so einem Fall gilt haben ist besser als brauchen.

    Eine Zahlung unter Vorbahalt hilft unrechtmässige Zahlungen evtl. zurück zu fordern.

    im Übrigen gilt bei §240 StGB gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren (§78 III Nr. 4 StGB)

    Anwaltliche Beratung und anwaltliche Schritte sind 2 verschiedene Dinge. Die Beratung würde ich jetzt schon in Anspruch nehmen.

    Allein schon um Nachts ruhiger schlafen zu können. Er hat ja bereits vorhin geschrieben, dass er spätestens nach dem letzten Telefongespräch verunsichert ist. Man soll zwar kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen, aber selbst ohne RV ist ein anwaltliches Erstgespräch sehr preiswert.

    hagene Hast du zufällig eine Rechtschutzversicherung? War bei dem letzten Telefongespräch zufällig ein Zeuge anwesend?

    Die Nummer mit der Androhung von Stillegung des Stromanschlusses geht in Richtung Strafrecht und könnte evtl. als Nötigung ausgelegt werden. In so einem Fall würde es dann nicht gegen den VNB gehen sondern gegen deinen Gesprächspartner persönlich.


    Clearing Stellen sind meistens Sinnvoll, aber wie oben bereits erwähnt wurde müssen beide Seiten zustimmen. Das wurde ja bereits abgelehnt.


    Es bleiben dir nun nur 2 Möglichkeiten; Durchkämpfen oder Zahlen.

    Wenn du zahlst, hast du nachgegeben und bei der nächsten Gelegenheit bei der du mit diesem VNB zu tun hast wird sein Auftreten wieder mindestens so schäbig sein. Hast aber erstmal deine Ruhe.

    Wenn du dich da durchkämpfst, stehen Recht und Gesetz auf deiner Seite. Ausserdem das Forum mit seinem Fachwissen.


    Für mich persönlich wäre spätestens jetzt das Vertrauensverhältnis zum VNB soweit gestört, dass ich nichts mehr ohne einen Fachanwalt machen würde.


    Am Ende musst du es leider selber entscheiden. Da hier keiner die Begleitumstände kennt (evtl. keiner Ort in dem jeder jeden kennt) lässt es sich manchmal auch leicht reden ;). Aber wenn du dich für einen Weg entscheidest, dann zieh das durch.