Mein VNB hat auf meinen erneuten Widersprich geantwortet, dass sie die "Wiederinbetriebnahme meiner elektrischen Anlage nach deren Veränderung" berechnen.
Beiträge von riq2021 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
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dass ich durch die Fertigstellungsanzeige meines Elektrikers den VNB beauftragt habe.
Hast du wie in FAQ empfohlen E.8 verwendet oder ein Vertragsangebot des VNB unterschrieben?
Vor der Inbetriebnahme habe ich das E.8 unterschrieben.
Nach der Inbetriebnahme habe ich dann das sogenannte "Anlagendatenblatt für Photovoltaikanlagen nach EEG" von meinem VNB bekommen, wo alle Daten inclusive. Einspeisevergütung und Ende des Vertrages benannt wurden.
Ich habe dann noch meine IBAN eingetragen und unterschrieben zurück gesendet.
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1. Mein VNB hat es "Inbetriebnahme Elektroanlage" auf der Rechnung genannt und schreibt auf meinen Widerspruch, dass sie im Recht sind die "Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage abzurechnen".
2. Des Weiteren schreibt er, dass ich durch die Fertigstellungsanzeige meines Elektrikers den VNB beauftragt habe.
Was sollte ich hier richtigerweise darauf antworten?
Nur auf einen Punkt oder auf beide?