Hattest Du dem Eli denn Vollmacht gegeben?
Beiträge von colonel im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
-
-
Mein Wunsch......
Bei PV kein Unternehmer, VNB bekommt meine normale Steuernummer zur Abführung, ich den Betrag netto. Am Ende vom Jahr eine Abrechnung.
PV kein Unternehmer, Zähler läuft bei Einspeisung rückwärts, fertig.
-
-
Den Netzbetreiber A hat das Recht, Dir nichts verkaufen zu wollen.
Genau da wäre ich mir nicht so sicher.
Gem. UAW kannst Du einzelne Kunden nicht willkürlich benachteiligen, vom Bezug ausschließen oder marktunübliche Preise verlangen.
-
Ja, kann man. Aber doch bitte mal die Kirche im Dorf lassen und Verfahrenskosten vs. EEG-Vergütung p.a. abwägen. Eine 10 kWp-Anlage bringt 800 € p.a. bei Volleinspeisung. Ohne RS-VS - die meist ohnehin keine Verfahren aus unternehmerischer Tätigkeit deckt - bist Du locker das 3-4 fache los, wenn´s zum Anwalt und vor Gericht geht. Ja, ja, wenn verloren, muss der der VNB übernehmen. Wenn!
-
Soviel zum Thema Galligkeit
BTT: jeder soll es halten, wie er möchte und es mag korrekt sein, aber den Satz mit dem gerichtlichen Mahnverfahren würde ich niemals da reinschreiben. Die lachen sich tot!
Wie beschrieben ist das mit einem Kreuzchen abzuwehren und fertig. Wenn eine Konsequenz angekündigt werden soll, dann rate ich zu “behalte ich mir rechtliche Schritte vor“ o.ä. Und das auch nur, wenn die Kommunikation vorangeschritten und verhärtet ist. Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen? Ist aber sicherlich eine Frage des persönlichen Stils.
-
In klaren Fällen wird der Schuldner spätestens nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids zahlen, denn ein folgendes Gerichtsverfahren würde die Kosten nur weiter erhöhen.
Das sehe und kenne ich anders. Trotz klarer Situation hat Carsten Spohr meinem Mahnbescheid widersprochen. Aus Prinzip, nehme ich an. Erst im Verfahren kam ich zu meinem Recht und an mein Geld. Die meisten scheuen jedoch diesen Schritt.
-
Wir schweifen ab. Es ging doch nicht darum, den Zugang sicherzustellen oder den Inhalt zu beweisen.
Mein Hinweis auf Einschreiben mit Rückschein war gedacht als Reaktion auf das "Druckmittel" Inkasso.
-
Einverstanden. Allerdings bei Unternehmen als Empfänger noch nie erlebt.
-
Doch, ist er. Nicht der Inhalt des Einschreibens ist der springende Punkt meines Posts, sondern die Art der Zustellung und der erwünschte Effekt eines physischen Schreibens. Auf den möglichen Sendungsnachweis einer email habe ich ja hingewiesen.
Im Übrigen ist der Nachweis des Inhalts des Einschreiben an VNB ebenso zu führen, wie es im Personalwesen oder der Wohnungswirtschaft gang und gäbe ist: Zeugen benennen, der den Inhalt des Schreibens kennt, das Einkuvertieren und den Gang zur Post bestätigt.