Mögliche "Aufklärung" dieses inbetriebnahme-Gebühren-Geschwätz der VNB:
Ich vermute, das Dokument, um einen ZÄHLERWECHSEL schriftlich zu beantragen, ist bei vielen VNB dasselbe Dokument, um diverse inbetriebnahmen (NICH NACH EEG NATÜRLICH) bei ihnen zu beantragen. Für die NEW (Heinsberg, Viersen, Mönchengladbach) ist das jedenfalls so, schon von der Überschrift des Dokuments.
Egal ob Bequemlichkeit der Mitarbeiter oder wirklich böse Absicht um abzukassieren,
drei von vier Mitarbeitern bei den VNB denken so:
1) Jemand braucht einen Zähler.
2) Also hat er unser Dokument zur Inbetriebnahme dafür ausgefüllt, unterschrieben und ausgefüllt.
3) Moment mal, Inbetriebnahmen kosten doch Geld, besonders wenn wir neue Leitungen für ein neues Haus legen müssen.
4) Dann müssen wir ihm auch Geld dafür abknöpfen.
Einfachste Lösung wäre eigentlich, einfach die auszufüllenden Dokumente zu ändern. Das zu erreichen bedeutet aber dicke Bretter bohren.