Beiträge von Ben79 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Mögliche "Aufklärung" dieses inbetriebnahme-Gebühren-Geschwätz der VNB:


    Ich vermute, das Dokument, um einen ZÄHLERWECHSEL schriftlich zu beantragen, ist bei vielen VNB dasselbe Dokument, um diverse inbetriebnahmen (NICH NACH EEG NATÜRLICH) bei ihnen zu beantragen. Für die NEW (Heinsberg, Viersen, Mönchengladbach) ist das jedenfalls so, schon von der Überschrift des Dokuments.


    Egal ob Bequemlichkeit der Mitarbeiter oder wirklich böse Absicht um abzukassieren,

    drei von vier Mitarbeitern bei den VNB denken so:


    1) Jemand braucht einen Zähler.

    2) Also hat er unser Dokument zur Inbetriebnahme dafür ausgefüllt, unterschrieben und ausgefüllt.

    3) Moment mal, Inbetriebnahmen kosten doch Geld, besonders wenn wir neue Leitungen für ein neues Haus legen müssen.

    4) Dann müssen wir ihm auch Geld dafür abknöpfen.


    Einfachste Lösung wäre eigentlich, einfach die auszufüllenden Dokumente zu ändern. Das zu erreichen bedeutet aber dicke Bretter bohren.

    Mir ging es um die technischen Regeln bzgl. Sicherheit für das Netz und das Wechselrichter hier bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.


    Mir geht es um die sinnvollen Inhalte bzgl. Technik. Und ein wesentlicher Punkt ist die Betriebssicherheit zum Netz.

    Bin deiner Meinung, Sicherheit für alle Beteiligten ist gut.

    Die VDE finde ich deswegen gut, DKE auch, den Bereich des FNN darunter dagegen hinterfragenswert.


    Vergleiche mal die Formatierungen, die unterscheidliche Netzbetreiber aus dem E.8-Protokoll gemacht haben.

    Die EWE Netz ist die einzige, die ich fand, die wenigstens zum Teil zwischen

    - Inbetriebnahme nach EEG und

    - Inbetriebnahme = wir haben dann einen Zähler gesetzt.

    datumsmäßig trennt.

    Tach!


    Das Problem ist überhaupt nicht, dass die VDE-AR-N-4105:2018-11 sinnvolle Regeln aufstellt und für Sicherheit sorgt. Das Problem ist auch nicht, dass sie im rechtlichen Sinne keine "vollwertige" Norm darstellt, sonst hätte sie ja auch eine DIN- bzw. DIN-VDE-Nummer.


    Das Problem ist, dass sie für Ausreden der Netzbetreiber herangezogen wird, die sie selber über die VDE-AR-N-4105 ermöglicht haben.


    Was den Inbetriebnahmebegriff angeht, hat die Clearingstelle EEG bereits für den vorherigen Entwurf (E-VDN-AR-N 4105:2010-07) in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass deren Inbetriebnahme-Begriff so nicht haltbar ist und verändert werden müsste.

    -> https://www.clearingstelle-eeg…es/default/files/0012.pdf

    Passiert ist da vermutlich nichts.


    Die VDE-AR-N-4105:2018-11 hat eine seitenlange Auflistung von Begriffen und Definitionen. Der Begriff Inbetriebnahme steht nicht darunter. Das kann kein Zufall sein. Und mir kann auch keiner erzählen, die Netzbetreiber hätten keinen Einfluss auf das FNN, die diese Anwendungs-Regel herstellt.


    LG Ben79