Beiträge von mastehr im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Ich sehe hier schon ein öffentliches Interesse an dem Verfahren, schließlich gibt es eine nicht unerhebliche Zahl Betroffener.

    Das kannst du auch gerne so sehen, aber rechtlich ist dieses(!) Verfahren abgeschlossen und es gibt keine Möglichkeit, gegen das getroffene Urteil weiter vorzugehen. Einzige Ausnahme wäre, wenn explizit eine Berufung zugelassen worden wäre. Dies ist aber eher unwahrscheinlich...

    Natürlich ist meine Sicht der Dinge hier unerheblich. Aber ein Amtsrichter kann doch nicht endgültig entscheiden, dass hier keine Berufung zulässig ist, wenn es tatsächlich zig Tausende Betroffene gibt.

    3b) Rechtsmittel einlegen

    Das ist leider nicht möglich, weil der Beschwerdewert über 600€ (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) liegen müsste.

    Von daher ist dieses(!) Verfahren abgeschlossen - leider.

    Ich sehe hier schon ein öffentliches Interesse an dem Verfahren, schließlich gibt es eine nicht unerhebliche Zahl Betroffener.


    Aber leider ist der Mehrheit der Betroffenen gar nicht klar, welches Unrecht hier geschieht und dass sich sehr viele VNB unrechtmäßig an ihnen bereichern.

    Die notwendigen Gesetze sind alle da. Manche VNBs sind halt irriger Meinung, manche sind einfach dreist.

    Kein VNB irrt sich in diesem Punkt. Die VNBs kennen die Gesetzeslage sehr gut. Wenn sie der Meinung sind, jemand schulde ihnen Geld, wird sich exakt an das Recht gehalten und der Schuldiger vor Gericht gebracht, weil sie wissen, dass sie so ihre berechtigten Forderungen durchsetzen können.


    Warum beschreiten sie diesen Weg wohl nie, wenn es darum geht, ihre Gewinnmaximierungsrechnungen für die "Inbetriebnahme" von PV-Anlage durchzusetzen? An mangelnder Rechtskenntnis kann es nicht liegen, die ist reichlich vorhanden.

    Entspannt euch, bietet eine Klärung über die CS an, alternativ soll der VNB halt den Rechtsweg bestreiten und euch verklagen. Erfahrungsgemäß ziehen die VNB dann immer den Schw..z ein.

    Das Anbieten eines Schlichtungsverfahren ist immer ein gute Sache. Häufig sieht der VNB dazu aber keine Veranlassung. Dann soll er doch klagen, wenn er sich im Recht fühlt.


    Ich hätte eigentlich erwartet, dass diesem widerrechtlichen Vorgehen der VNB durch die aktuelle Bundesregierung längst ein Riegel vorgeschoben wäre.

    Auf der Rechnung steht "Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage" und wird mit € 99,42 brutto berechnet.

    Du solltest der Rechnung widersprechen, da die erwähnte Leistung bereits von Deinem Elektriker durchgeführt wurde. Für weitere Schreiben vom VNB wirst Du eine Bearbeitungs- und Entsorgungungsentgelt in Höhe von 42,42 Euro erheben. Aus Deiner Sicht ist der Fall damit abgeschlossen, einem Verfahren vor der Cleraringstelle oder Gericht stehst Du offen gegenüber.

    Als ich meinen Solarteur darauf angesprochen habe, sagte er nur, dass der VNB schon seit vielen Jahren diese "Anschlussgebühr" verlangen würde und dieser aber noch nie erhöht wurde. Ihm war das offenbar egal.


    Immerhin hat er die Anlage sofort nach Installation in Betrieb gesetzt ("Sonst müsstest Du trotz fertiger Anlage immer noch Strom kaufen, das möchtest Du doch nicht").

    Es ist und bleibt eine rechtswidrige Praxis der VNB ! Und die Leute hier zu nötigen und "wissentlich den Sachverhalt falsch darzustellen" ist meiner Meinung nach einfach nur vorsätzlicher Betrug .

    Natürlich ist es das. Wenn sich die VNB sicher wären, würden sie eine Zahlungsverweigerung nicht einfach so akzeptieren, sondern natürlich das Geld notfalls vor Gericht einklagen. Das ist bei denen gängige Praxis, wenn sie ihnen gesetzlich zustehende Zahlungen nicht erhalten.


    Aber bei diesen ominösen "Anschluss-Gebühren" oder welche Fantasienamen auch immer gebraucht werden, wird nicht einmal ein Mahnverfahren eingeleitet, weil der VNB weiß, dass es sinnlos wäre und nur Ausgaben für ihn bedeutet.

    Ich käme niemals auf die Idee, dort anzurufen. Die Mitarbeiter sind speziell geschult, den Anrufer davon zu überzeugen, dass er im Unrecht ist. Schriftlich hat man alles schön dokumentiert.


    Mein VNB bzw. MSB hatte zugegeben, dass er den Zähler nicht ohne meine Unterschrift unter die Betreiberbestätigung getauscht hätte.