Ich sehe hier schon ein öffentliches Interesse an dem Verfahren, schließlich gibt es eine nicht unerhebliche Zahl Betroffener.
Das kannst du auch gerne so sehen, aber rechtlich ist dieses(!) Verfahren abgeschlossen und es gibt keine Möglichkeit, gegen das getroffene Urteil weiter vorzugehen. Einzige Ausnahme wäre, wenn explizit eine Berufung zugelassen worden wäre. Dies ist aber eher unwahrscheinlich...
Natürlich ist meine Sicht der Dinge hier unerheblich. Aber ein Amtsrichter kann doch nicht endgültig entscheiden, dass hier keine Berufung zulässig ist, wenn es tatsächlich zig Tausende Betroffene gibt.