Und von mir ein weiteres Update zur Inbetriebnahmerechnung des Netzbetreibers.
Antwort Netzbetreiber (EAM) auf meinen erneuten Widerspruch:
Sie haben Recht wir brauchen uns über diese Dinge nicht zu unterhalten. Unsere Forderung sind gerechtfertigt, Sie wurden über unsere Gebühren in Kenntnis gesetzt, wir sind unserer Verpflichtung nachgekommen und Ihre Anlage an unserm Netz abgenommen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass der Netzbetreiber seine Aufwendungen dem Betreiber einer Erzeugungsanlage gegenüber nicht in Rechnung stellen darf. Obgleich es einige Netzbetreiber nicht tun, die legen ihre Kosten dann auf Ihre Netzentgelte um. Diese werden dann von allen Stromkunden getragen, wir haben uns dagegen entschieden und rechnen diese Kosten nach dem Verursacherprinzip ab. Im Gegenzug sind unsere Netzentgelte ggf. geringer als bei anderen Flächenversorgern.
Es steht Ihnen frei, das Ganze juristisch prüfen zu lassen. Da wir das Ganze schon seit Einführung des EEG 2009 den Betreibern in Rechnung stellen, gehe ich davon aus, dass wir an der Stelle rechtlich sicher verfahren.
Es gibt keine Verfahren o.Ä. wo Inbetriebnahmekosten der Netzbetreiber in Frage gestellt werden oder das diese nicht Rechtens wären.
Da bleibt mir wohl nur das ganze zu ignorieren bzw. tatsächlich rechtlich prüfen lassen oder zu zahlen. Schwierige Entscheidung bei „nur“ 118,50. Eigentlich ist der Aufwand zu groß sich aufzulehnen, aber der fade Beigeschmack eine ungerechtfertigte Rechnung zu zahlen bleibt einfach.
Weitere Tipps für eine entsprechende Antwort meinerseits sind sehr willkommen. Dafür bedanke ich mich vorab.