Beiträge von ghostrider2604 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Und von mir ein weiteres Update zur Inbetriebnahmerechnung des Netzbetreibers.

    Antwort Netzbetreiber (EAM) auf meinen erneuten Widerspruch:


    Sie haben Recht wir brauchen uns über diese Dinge nicht zu unterhalten. Unsere Forderung sind gerechtfertigt, Sie wurden über unsere Gebühren in Kenntnis gesetzt, wir sind unserer Verpflichtung nachgekommen und Ihre Anlage an unserm Netz abgenommen.

    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass der Netzbetreiber seine Aufwendungen dem Betreiber einer Erzeugungsanlage gegenüber nicht in Rechnung stellen darf. Obgleich es einige Netzbetreiber nicht tun, die legen ihre Kosten dann auf Ihre Netzentgelte um. Diese werden dann von allen Stromkunden getragen, wir haben uns dagegen entschieden und rechnen diese Kosten nach dem Verursacherprinzip ab. Im Gegenzug sind unsere Netzentgelte ggf. geringer als bei anderen Flächenversorgern.

    Es steht Ihnen frei, das Ganze juristisch prüfen zu lassen. Da wir das Ganze schon seit Einführung des EEG 2009 den Betreibern in Rechnung stellen, gehe ich davon aus, dass wir an der Stelle rechtlich sicher verfahren.


    Es gibt keine Verfahren o.Ä. wo Inbetriebnahmekosten der Netzbetreiber in Frage gestellt werden oder das diese nicht Rechtens wären.


    Da bleibt mir wohl nur das ganze zu ignorieren bzw. tatsächlich rechtlich prüfen lassen oder zu zahlen. Schwierige Entscheidung bei „nur“ 118,50. Eigentlich ist der Aufwand zu groß sich aufzulehnen, aber der fade Beigeschmack eine ungerechtfertigte Rechnung zu zahlen bleibt einfach.


    Weitere Tipps für eine entsprechende Antwort meinerseits sind sehr willkommen. Dafür bedanke ich mich vorab.

    Moin zusammen, die werten Freunde der EAM, haben mir nach Widerspruch der Rechnung für die IBN / Inbetriebnahmeprüfung für Erzeugungsanlagen die folgende E-Mail geschickt. Gibt es hierzu eine passende Antwort/ Stellungnahme. Möchte dies eigentlich ungerne zahlen und wäre für entsprechende Vorschläge äußerst dankbar. Nach Lesen im Forum, dachte ich eigentlich, dass diese Rechnung für IBN / Prüfung nicht gerechtfertigt ist. Wenn gerechtfertigt, werde ich natürlich zahlen. Besten Dank vorab für euer Feedback:


    Den Anschluss nach $ 10 EEG 2021 haben wir auch nicht durchgeführt, das war Ihr beauftragtes Unternehmen.

    Die Inbetriebnahmekosten ergeben sich aus den technischen Anschlussregeln AR-N 4105 Punkt 4.3, hiernach legt der Netzbetreiber die Art und Umfang der Inbetriebnahme an seinem Netz fest.

    Unsere Vorgehensweise ist eine Überprüfung vor Ort, welche wir dem Betreiber mit den 118,50 zzgl. MwSt. in Rechnung stellen. Über Art und Umfang wurden Sie mit der Einspeisezusage informiert.

    Durch die Fertigstellungsanzeige wurden wir beauftragt diese Anlage bei ihnen in Betreib zu nehmen, wären Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden gewesen, hätte eine Fertigstellungsanzeige nicht erfolgen dürfen.

    Eine Inbetriebnahme nach EEG wie z.B. in §3 Abs. 30 erklärt ist und womit sich die Clearingstelle in Ihren Stellungnahmen beschäftigt hat, findet ohne uns statt und wird auch nicht von uns in Rechnung gestellt.

    Aus diesem Grund akzeptieren wir Ihren Widerspruch nicht und halten weiter an unseren Forderungen fest.