Beiträge von Tippfreak im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Der VNB ist bei mir auch so dreist, eine Einzugsermächtigung von mir - also dem Lieferanten - haben zu wollen. :/ Kriegt er aber natürlich nicht :P

    Ich habe mir den Spaß gemacht und gemeinsam mit meinem Einspeisevertrag eine Einzugsermächtigung an meinen VNB geschickt. Dafür habe ich mir sogar extra die benötigte Gläubiger-ID erstellen lassen.


    Leider hat mein VNB aber weder den Vertrag noch die Einzugsermächtigung unterschrieben. ;(

    Ja, das sieht man wohl. Hier fehlt bei einigen Beratern offenbar die Lebenserfahrung im wirtschaftlichen Verkehr und/oder das Vorstellungsvermögen, was "da draussen" so wirklich abgeht. Manche Sachen kann (/will) man sich als "normaler" steuerzahlender Bürger auch gar nicht vorstellen.

    Ich bin Betriebswirt, seit ca. 25 Jahren im Bereich Finance bei einem internationalen Konzern tätig und glaube eigentlich schon, dass ich genug Durchblick und Lebenserfahrung habe.


    Aber nur, weil die VNB mit ihrer zweifelhaften Rechtsauffassung die Leute zu ungerechtfertigten Zahlungen drängen, sind sie nicht im Recht.


    Wir ermuntern die PR-Betreiber nur, für ihr Recht zu kämpfen.


    Ich habe mich auch gegen diese Rechnung gewehrt und war erfolgreich, so wie viele andere auch. Nur in den wenigsten Fällen haben sich VNB erfolgreich durchgesetzt.

    Deswegen der von mir angewandte „scharfe Ton“ DENN in dieser VDE stehen Dinge um ANDERE DRITTE auch andere Erzeugungsanlagen (vor Rückwirkungen) zu schützen. Eben Anlagen die z.B. bei 253V (nur EIN Beispiel) vom Netz gehen, was sinnvoll ist.


    Irgendwie dreht sich die Diskussion hier im Kreis.

    Außerdem wird zu viel pauschalisiert.


    Schauen wir doch ganz einfach die Fakten an:


    Die PV-Anlage ist von einem beim VNB eingetragenen Elektroinstallateuer zu installieren und bei diesem anzumelden. Dies geschieht durch das Inbetriebnahmeprotokoll E.8, in dem die Einhaltung der VDE durch den Elektroinstallateur bestätigt wird.




    Diese Vorgehensweise wird doch von uns allen hier auch so anerkannt und durchgeführt.

    Damit erübrigt sich doch das von mir zitierte Beispiel von Elektro-Michel zum Sinn und Unsinn der Regeln. Die Regeln der VDE 4105 sind eingehalten worden.


    Somit haben wir als Anlagenbetreiber für die Einhaltung der Regeln aus der VDE, die im Verhältnis zwischen VNB und Elektroinstallateur bindend sind, gesorgt.


    INHO können weitere Inhalte der VDE für das Verhältnis zwischen VNB und Elektroinstallateur gerne gelten. Diese erfüllen jedoch nicht die Rechtsgrundlage für einen Zahlungsanspruch des Anlagenbetreibers an den VNB.


    Und nach fristgerechter Stellung des NAB und Übersendung des E.8 sehe ich wirklich keine rechtliche Grundlage, die dem Einschalten und Einspeisen einer in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage entgegen steht.

    Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden.


    Mein Wunsch......


    Bei PV kein Unternehmer, VNB bekommt meine normale Steuernummer zur Abführung, ich den Betrag netto. Am Ende vom Jahr eine Abrechnung.

    PV kein Unternehmer, Zähler läuft bei Einspeisung rückwärts, fertig.


    colonel will das so nicht widerrechtlich durchführen, sondern äusserte sich, wie er sich ein vereinfachtes Verfahren in Deutschland wünscht.

    Wir machen es einfach wie damals in Frankreich.


    In ein paar Jahren steht dann in Wikipedia:

    Der Sturm auf die Bundesnetzagentur gilt als eines der bedeutenden Ereignisse am Beginn der Energierevolution. Die Bundesnetzagentur, Symbol der Unterdrückung durch die Verteilnetzbetreiber, wurde von einer Menschenmenge umlagert und schließlich eingenommen. :twisted::twisted::twisted: