Beiträge von maloross im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Für mich findet in einem Forum wie diesem keine Beratung statt: hier werden Erfahrungswerte, Meinungen und Hin-/Querverweise auf gesetzliche Vorgaben ausgetauscht. Für mich war es hilfreich, weil ich so schon in der Planungsphase einigen Fallstricken aus dem Weg gehen konnte, da ich mir ein Grundwissen über die Zusammenhänge erarbeiten und auf unseren Fall übertragen konnte.


    Natürlich hat unser VNB argumentiert, dass NAB sei nur durch einen eingetragenen Elektriker zu stellen oder eine kostenpflichtige Inbetriebnahme sei vorgeschrieben. Aber in einer sachlichen und möglichst emotionsfreien Kommunikation - vorzugsweise schriftlich und unter Hinweis auf gesetzliche Vorgaben - wurden alle Unstimmigkeiten beseitigt, zusätzliche (und unnötige) Kosten sind uns nicht entstanden.


    Ich kann verstehen, dass die bisherige Vorgehensweise einiger VNB das Gerechtigkeitsempfinden von Besitzern privater PV-Anlagen empfindlich stören kann (ging mir jedenfalls so) und hoffe, dass sich viel mehr vor Baubeginn mit der Materie beschäftigen und dadurch den VNB die Grundlage (Bequemlichkeit und Unwissenheit) für "zusätzliche und fantasievolle" Kosten entzogen wird.


    off topic: Das Konzept von Enpal ist ja genau deshalb so erfolgreich, weil es einen bequemen Weg zur eigenen Anlage suggeriert.

    Der Thread hat schon etliche TN vor Zahlungen von ungerechtfertigten Inbetriebnahmekosten, Zählersetzungsgebühren etc. bewahrt.

    Ich habe mich auch durch diesen Thread gelesen, noch bevor unsere Anlage überhaupt beauftragt wurde. Dadurch ließ sich schon vieles vermeiden, Differenzen konnten in sachlichen Gesprächen geklärt.


    Wichtig finde ich jedoch auch, dass man nicht einfach die Sachlage von A mit der von B gleichsetzt und daraus folgert, dass dessen Ergebnis auch das eigene sein wird/muss. Denn jede Situation ist individuell (was auch die Rechtsprechung leider schwierig macht) und mitunter steckt der Teufel im Detail (z.B. vorab geleistete Unterschriften, Neubau vs. Bestandsbau ...).


    Ich kann den Unmut über die gerichtliche Entscheidung verstehen (ohne den genauen Sachverhalt zu kennen), aber viele Beispiele hier haben gezeigt, dass tatsächlich unrechtmäßig Zahlungen gefordert wurden, die dann im Nachgang vom VNB zurückgezogen wurden.


    Eine wichtige Information für zukünftige Solaranlagenbetreiber.

    nach Rücksprache mit unserer juristischen Abteilung teile ich Ihnen folgendes mit:

    Solche Formulierungen dienen lediglich der psychologischen Beeinflussung und sollen suggerieren, dass man das Recht auf seiner Seite hätte.

    Die Antwort von Pizzaaaaa plus Angebot, gemeinsam die CS zu kontaktieren, dir für solche "unklaren" Fragen zuständig ist.

    pflanze mich würde interessieren, welche VDE konkret die Messung regelt. Ich habe es bisher so verstanden, dass die VDE die Rahmenbedingungen (Dimension Schaltschrank, Aufnahme Messeinrichtung usw.)

    Darf ich als Privatperson mir eine solche Vorschrift kaufen oder muss ich mich als berechtigte Bezugsperson ausweisen? Würde mir dann auch eine solche Verordnung kaufen und zu Gemüte führen.

    StromGW §19, Abs. 1:

    Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

    Nach meiner Interpretation ist eine Messeinrichtung ja vorhanden (nur halt kein 2RZ), daher kann mMn dieser § nicht angewendet werden; eine Umgehung oder Beeinflussung des Zählers sehe ich hier auch nicht.


    Wenn der süffisante Sachbearbeiter Schreiben (ich gehe einmal von Mahnungen aus) ankündigt, ist dies im Fall eines Zahlungsversäumnisses des Kunden der Fall. Beruft man sich auf den missbräuchlichen Gebrauch der Messeinrichtung, so ist das Abklemmen ohne vorherige Androhung durchführbar und damit wären Mahnschreiben hinfällig.


    "In nicht unerheblichem Maße" ist leider sehr interpretationsfreudig und schwammig formuliert. Aber bei vorliegender Einspeisezusage hat der VNB bekundet, dass er eine Netzgefährdung ausschließt, demnach kann er dem Kunden auch keine solche vorwerfen. Allein das Einspeisen von Strom (möglicherweise sogar ohne Vergütung, was dem VNB zugute kommen würde) sehe ich hier nicht als gravierend an.


    Zudem ist auch vom Grundversorger und nicht vom Stromanbieter die Rede, was ggf. auch noch eine Rolle spielt.


    Aber dies ist meine laienhafte Auslegung, ich bin keine Juristin.

    Das muss man entspannt sehen.

    Was nun aber nicht jeder kann, wenn man mit derartigen Auslegungen seitens VNB konfrontiert wird. Zumal es auch noch einige Elektriker gibt, die die Richtigkeit der IBN durch den VNB "bestätigen". Macht die Sache für den PVA-Besitzer nun echt nicht leichter.


    EDIT: hier hilft mMn. nur, sich umfassend und gründlich zu informieren.