Jedoch suche ich noch nach passender Argumentation / Urteile / Clearingstellenaussagen zum Thema Gebühren für technisch nötigen Zählertausch. Habt ihr ein paar gute Tipps?
Danke!
Hier die Rechtsgrundlage (das wichtigste in grün) für den durch den gMSB vorzunehmenden kostenfreien Zählertausch:
"Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen 1 (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)
§ 3 Messstellenbetrieb
(1) Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 getroffen worden ist. Die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet.
(2) Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: 1.Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes,"
Der gMSB muss also auch eingespeisten Strom messen, das ist seine gesetzliche Pflicht. Dafür muss er eine geeignete Messstelle (2RZ) einbauen und darf dafür kein Geld verlangen.
Daher meine Empfehlung: den gMSB (sehr oft auch gleichzeitig VNB) frühzeitig über den Bau von PV informieren (kann man gleich mit dem NAB gem. § 8 EEG verbinden wenn gMSB=VNB) ) und auf seine o.g. Rechtspflicht verweisen.
Wenn man aber beim gMSB anruft und sagt, ich will einen neuen Zähler, kann es zu Verwicklungen kommen dahingehend, dass der in irgendeins seiner (Phantasie-)Preisverzeichnisse guckt und eine (ebenso Phantasie-)Position findet die da lauten könnte: Zählerwechsel auf Kundenwunsch kostet xxx€. Und schon hat man den Ärger.