Beiträge von jenso im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Jedoch suche ich noch nach passender Argumentation / Urteile / Clearingstellenaussagen zum Thema Gebühren für technisch nötigen Zählertausch. Habt ihr ein paar gute Tipps?


    Danke!

    Hier die Rechtsgrundlage (das wichtigste in grün) für den durch den gMSB vorzunehmenden kostenfreien Zählertausch:

    "Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen 1 (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)
    § 3 Messstellenbetrieb

    (1) Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 getroffen worden ist. Die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet.
    (2) Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
    1.Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes,"


    Der gMSB muss also auch eingespeisten Strom messen, das ist seine gesetzliche Pflicht. Dafür muss er eine geeignete Messstelle (2RZ) einbauen und darf dafür kein Geld verlangen.

    Daher meine Empfehlung: den gMSB (sehr oft auch gleichzeitig VNB) frühzeitig über den Bau von PV informieren (kann man gleich mit dem NAB gem. § 8 EEG verbinden wenn gMSB=VNB) ) und auf seine o.g. Rechtspflicht verweisen.

    Wenn man aber beim gMSB anruft und sagt, ich will einen neuen Zähler, kann es zu Verwicklungen kommen dahingehend, dass der in irgendeins seiner (Phantasie-)Preisverzeichnisse guckt und eine (ebenso Phantasie-)Position findet die da lauten könnte: Zählerwechsel auf Kundenwunsch kostet xxx€. Und schon hat man den Ärger.

    Einen bei Deinem VNB eingetragenen Elektriker, der solche Anschlussarbeiten vornehmen darf. Wenn die Anlage ohne Konzession in Betrieb genommen wurde, könnte die Rechnung nicht unbegründet sein.

    Nicht bei deinem sondern bei einem.

    Energiesparer51: das ist interessant. Klär uns doch bitte mal auf! Kann ein Eli „irgendwo konzessioniert oder eingetragen sein“ und nicht unbedingt am dem für seinen Firmensitz zuständigen VNB?

    Das Urteil ist noch aus einem anderen Grund gut, denn durch die Formulierung "Die Klägerin hat weder dargelegt, ... noch dass die in Rechnung gestellten Leistungen sich als notwendige Kosten des Anschlusses der Anlage i.S.v. § 16 EEG darstellen, die von der Klägerin als Netzbetreiberin zu erbringen sind" entzieht es den VNB's m.E. eine weitere Begründung, für deartiges Geld zu verlangen.

    Leute ich habe einen ersten Teilerfolg zu melden bei der Auseinandersetzung mit meinem VNB:


    Sehr geehrter Herr XYZ,


    Ich schlage vor, dass Sie Ihre Anlage morgen früh oder gerne noch heute zuschalten und die Ersatzwerte entsprechend der Empfehlung 2018/33 Nr. 5 (b) der Clearingstelle, bis zum Einbau eines Zweienergierichtungszählers selbst bilden.
    Wir werden diese Ersatzwerte wohlwollend prüfen.

    Das ist jetzt aber wirklich ein Schritt nach vorne, Respekt, Kili, Respekt. Dass ein VNB einem Anlagenbesitzer sogar zur Ersatzwertbildung rät, hat m.E. seltenheitswert. Sehr löblich.

    Und wieder zeigt sich, wer dem VNB die Zähne zeigt, wenn der es übertreibt, der kommt dann manchmal doch zu seinem Recht. Mir ist es ein Ansporn im Fight mit meinem VNB (Avacon).


    Kannst Du bitte das Schreiben deines VNB hier einstellen (persönliche Daten gern geschwärzt) ?!

    Mhh, da bin ich etwas skeptisch.


    Mit § 10 Abs. 2 EEG

    (Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen) und eben § 49 ENWG

    (Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten).

    gibt der Gesetzgeber Regeln vor, die die Sicherheit bei Errichtung und Betrieb im Blick haben.


    Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" stehen dann in den VDE. Dem ist m.E. nichts entgegen zu setzen, das ist so okay. Zwar haben VDEs keinen Gesetzescharacter. Aber wenn man sie nicht einhält und für die Abweichung auch keinen guten Grund nennen kann, und dann etwas schief geht, hat man eine schwierige Argumentationslage.


    Allerdings haben die genannten Interessenvertreter in die VDE AR 4105 offensichtlich auch Dinge reingeschrieben, die eben nicht der Gewährleistung der technischen Sicherheit dienen. Oder wie ist es zu erklären, dass im Abschnitt 4.2 Regelungen enthalten sind die vorschreiben, dass die "Anmeldung" (diesen Begriff finde ich nicht im EEG, ist eine Erfindung mancher VNBs, genauso wie die "Baufreigabe"; m.E. muss man seine Anlage nicht "anmelden" oder auf eine "Baufreigabe" warten, man muss später die durch die VDE vorgegebenen Formulare zusammen mit dem ELI ausfüllen) einer geplanten PV-Anlage von einem Eli gemacht werden muss? Welcher Sicherheitsbeitrag wird dadurch geleistet?


    Am Ende schließt (und hoffentlich prüft) der Eli die PV-Anlage an, steht mit seiner Unterschrift dafür gerade, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet sind-feddich. Vieles was die VNBs sich da ausdenken behindert nur.

    Die deutsche Gesetzgebung sagt etwas anderes.

    Das Stimmt einfach nicht. Bitte nicht solche Falschinformationen hier posten, dass verwirrt unbedarfte Foristen nur. Lies bitte das Messstellenbetriebsgesetz genau und gern auch die Posts #2.174 und #2.176. Und natürlich pflanzes faqs unter https://www.photovoltaikforum.…netzanschlussbegehren-nab


    Aber ich kann verstehen, dass man diese ganzen Begriffe (Messstelle, Zähler, mME, Zählerplatz, Zählerkasten, Zählerschrank usw.) durcheinander bringt. Ich habe auch eine ganz Zeit gebraucht.

    sorry elektro-michel, wenn ich vlt. etwas pedantisch rüber komme, aber es geht in meinem Post um die Messstelle (vulgo Zähler), nicht um den Zählerplatz (vulgo Zählerkasten).

    Messstelle (vulgo Zähler) = Hoheitsgebiet des gMSB (oder auch wMSB)

    Zählerplatz (vulgo Zählerkasten) = Hoheits- oder hier besser Verantwortungsbereich des Besitzers; was aber nicht heißt, dass er das selber machen sollte, sondern besser durch einen fachkundigen Eli.

    Sind wir dacore?