Beiträge von HansFranzKlaus im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen! Ich habe dem Solarteur geschrieben, dass der Nachfragen soll wofür. Das ging nämlich über dem, bzw der hat sich deshalb bei mir gemeldet. Auch so eine komische Sache die ich nicht verstehe.

    Edit: Der Solarteur hat geschrieben dass das mit der Zählersetzung an seinen Elektriker ging, deshalb. Ansonsten erreicht er, wie ich (hatte es heute versucht) niemanden vom Netzbetreiber. Der Termin wird definitiv abgesagt.

    Streich auf Seite 6 noch die 10.000 kWh und schreib 30.000 kWh (nach § 61b Abs. 2 EEG 2021) rein. Das ist der "Fragebogen zur EEG-Umlage", und entscheidet somit, ob ein EZ oder weitere Zähler benötigt werden.

    Das habe ich tatsächlich gemacht. Nun Kam die Info, dass der Netzbetreiber, der gleichzeitig aus Messstellenbetreiber ist trotzdem einen Ertragszähler setzen will. Aber genau der soll durch die Neuerung doch unnötig sein? Hat jemand einen guten, aktuellen Link wo das gut erklärt ist? Hab nur den gefunden und der ist zum einen veraltet, zum anderen nicht sehr explizit ("bis 10 kwp"): https://www.clearingstelle-eeg…e/haeufige-rechtsfrage/94

    Fraglich ob das reicht. (Edit: hab die in der Sache noch nicht kontaktiert)
    Ich hoffe das ist nicht zu sehr OT.

    Danke für die Rückmeldungen. Ja das Formular ist von 2020.

    Hier: https://www.dropbox.com/s/kl5b…_Solaranlageanon.pdf?dl=0

    Seite 3 ist die Frechheit (die ja jetzt angeblich geändert wurde). Ok, das Blabla auf Seite 1 irgendwie auch.

    Seite 6 werde ich jetzt hin schicken, Seite 4 hatte ich denen schon geschickt.


    Edit: Seltsam kommt mir noch vor dass das Thema Ertragszähler komplett ignoriert wird, obwohl die auch Messstellenbetreiber bei uns sind und ich bereits explizit nachgefragt habe.

    Hallo Zusammen,


    bei mir hat sich alles aufgrund der Steuernummer verzögert (ich hatte hier vor 1 oder 2 Monaten mal gepostet).


    Die gute Nachricht: SH-Netz scheint neuerdings (seit kurz vor Weihnachten) auf die Gebühr zu verzichten.


    Nun drängt mich der Bearbeiter dazu, dass ich andere Formulare unterschreiben soll, in denen es darum geht, dass Anlagenbetreiber und Letztverbraucher personenidentisch sind und dass der selbst- bzw. eigenverbrauchte Strom weniger als 10.000 kWh pro Kalenderjahr beträgt. Zudem will er eine per Unterschrift bestätigte Kontoverbindung. Die Informationen hat er per Mail bereits erhalten.

    Kleingedrucktes o.ä. konnte ich in den Formularen nicht entdecken.


    Begründet wird das mit:

    "Zur allgemeinen Erklärung: Auch wir als Netzbetreiber unterliegen der Nachweispflicht. Wir werden jährlich von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Unsere Formblätter dienen einer schnellen Überprüfbarkeit. Liegen diese bei Ihrer Anlage nicht oder nur unvollständig ohne Unterschrift vor, könnte es hier die nächsten 20 Jahre (während des EEG-Förderzeitraums) zu Prüfungen und Nachfragen kommen."


    Eigentlich hört sich die Forderung erst mal ok an. Aber durch die bisherige Sache und diesen Thread bin ich lieber übervorsichtig.


    Was haltet ihr davon? Muss man jedes Datum dass man denen sendet unterschrieben haben?

    Moin, ich habe auch das Schreiben mit dem "Angebot" der SH-Netz erhalten. Ich wusste dass der Grundsatz "Nichts vom Netzbetreiber unterschreiben" hier herumschwirrt und habe dann diesen tollen Thread gefunden. Danke an alle. Ich ignoriere das "Angebot" einfach. Hab ne Mail geschrieben mit der Information über die WR-Regelung (70% weich) und dass noch ein Ertragszähler fehlt (ganz unschuldig noch gefragt ob der wirklich notwendig ist). Zudem habe ich um einen Abschlagsplan gebeten. Mal sehen was zurück kommt.