Beiträge von xpreisx im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    1. Unter der Anlagenspezifikation gibt es einen "Hinweise zur Inbetriebnahme durch die EAM"

    Ein Hinweis ist aus meiner Sicht keine Basis für eine Beauftragung.

    Sehe ich genau so.


    Die beiden anliegen Dokumente (Mitteilung Bank-/Steuerdaten und Erklärung EEG-Umlagepflicht) habe ich unterschrieben und als einzelne PDFs an die EAM zurückgemailt. Ich einer zweiten Mail habe ich aber noch einmal zusätzlich klargestellt, dass meine Unterschriften auf den aus meiner Sicht separaten Dokumenten, die mit diesem "Hinweis zur Inbetriebnahme" ja nichts zu tun haben, in keiner Weise einer Beauftragung zur kostenpflichtigen Inbetriebnahme gleichkommen.

    Alleine der einleitende Satz könnte die Grundlage für die verpflichtende Beauftragung der EAM Netz und damit auch ein Argument sein, dass das Brakeler Urteil aushebelt.

    Ich denke, der Netzbetreiber kann hier reinschreiben, was er will. Aber nur, weil er dabei sein möchte und dies entsprechend in einem Hinweisschreiben so formuliert, heißt das ja nicht, dass dadurch das EEG ausgehebelt wird.


    Du könntest natürlich vor dem Zurücksenden des gesamten Dokumentes (wenn du nicht wie ich einzelne Dokumente schicken willst) den gesamten "Inbetriebnahme durch EAM Netz" Abschnitt streichen. Ich denke aber, dass das nicht zwingend notwendig ist.


    Du solltest dann auch aufpassen, wenn die EAM zur Inbetriebnahme kommt. Seit 2017 (damals habe ich schon einmal eine Inbetriebnahme gehabt und damals auch die 118 € netto bezahlt) hat sich das Inbetriebnahmeformular geändert. In einem Abschnitt sollst du unterschreiben, dass du die EAM zur Inbetriebnahme beauftragt und 118 € netto zu zahlen hast. Diesen Abschnitt natürlich auch streichen.

    Ich würde nix machen. Du hattest deine Argumente vorgebracht, fertig. Erst wenn etwas vom Gericht kommt musst du handeln. ASAP, Pronto.

    Ich weise das nun noch mal an einen deutlich größeren Verteiler per Mail und auch per Fax zurück. Danach mache ich dann nichts mehr.


    Die Mail an den einen Sachbearbeiter ist mir da zu heikel.


    Kaum schreib' ich's, kommt heute die Mahnung der EAM. Dann muss ich wohl noch mal zurückweisen und neben EEG und Clearingstelle auch noch auf das Brakel-Urteil verweisen.


    Reicht sowas per Mail? Beim ersten Zurückweisen habe ich direkt dem Sachbearbeiter, dessen Mailadresse auf der Rechnung steht, geschrieben, aber nie eine Antwort erhalten.

    Die EAM Netz GmbH hat mir am 23.05. eine Rechnung über die Inbetriebnahme meiner PV-Anlage geschickt. [...]

    Ich habe diese Rechnung am 24.05. per Mail zurückgewiesen und auf EEG und Clearingstelle verwiesen.

    Du hättest auch auf das Urteil gegen die EAM verweisen können :)

    Jep, das Urteil kannte ich zu dem Zeitpunkt schon, wollte das aber erst einmal nicht erwähnen. Sollte noch etwas von der EAM dazu kommen, wäre das dann Teil der nächsten kurzen Antwort meinerseits :)

    Die EAM Netz GmbH hat mir am 23.05. eine Rechnung über die Inbetriebnahme meiner PV-Anlage geschickt. Während dieses "Inbetriebnahme"-Termins vom 11.05. habe ich auf dem EAM-Formular den Absatz durchgestrichen, in dem steht, dass ich die EAM zur Inbetriebnahme beauftragt und die Gebühr i.H.v. 118,50 € netto zu zahlen habe.


    Ich habe diese Rechnung am 24.05. per Mail zurückgewiesen und auf EEG und Clearingstelle verwiesen.


    Seitdem habe ich nichts Negatives mehr gehört. Im Anschluss kamen aber die Schreiben zur Höhe der Abschlagszahlungen für die neue Anlage sowie die Einspeiseabrechnung für meine "alte" Anlage.


    Bin gespannt, ob da noch irgendetwas zur zurückgewiesenen Rechnung kommt.

    Wo ich mir noch unsicher bin ist dass mein Installateur mich heute fragte, ob mir die Inbetriebnahme nächsten Mittwoch passen würde. Habe zugestimmt. Bin nicht sicher, ob der Installateur quasi den VBN in meinem Namen beauftragt hat. Wobei ich nichts unterschrieben habe, außer das Angebot des Installateurs, aber in dem steht nur folgendes:


    Ich kann denen natürlich noch eine Mail hinterher schicken mit dem Hinweis, dass meine Unterschrift nur für die Korrektheit der gemachten Angaben auf eben diesen Seiten gilt und diese Unterschrift keiner Beauftragung zur Inbetriebnahme gleichkommt.


    Scheinbar hat mein Installateur mit denen schon einen Termin vereinbart.. mal gucken, was das wird.