Beiträge von lynckmeister im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Für beides braucht es einen beim VNB registrierten/eingetragenen Elektriker.


    Den VNB selber braucht es nicht für die IBN nach EEG... ausser dass der mit ihm verbandelte gMSB dann irgendwann den Zähler setzen/tauschen (lassen) muss (falls nicht schon 2RZ vorhanden). Die Kosten dafür sind eigentlich durch die GG gedeckt, was einige VNBs nicht einsehen... deshalb dieses Thema hier.

    ok dann lag ich wohl falsch mit der Annahme , dass ein "qualifzierter dritter" keine Eintragung braucht.. der Rest ist soweit klar, wofür steht GG ?

    Hallo zusammen,

    ich habe meine DIY Anlage nun auf dem Dach und alles funktioniert. Ich habe das zusammen mit einem bekannten der Elektriker-Meister ist selbst gemacht. Im Rahmen des Umbaus haben wir auch den Zählerschrank erweitert und einen zweiten direkt neben den alten mit Schrankverbinder gesetzt,

    Mir ist jetzt nicht ganz klar WER die Anlage In-betrieb nehmen darf:

    1. Für die Inbetriebnahme mit Unterschrift auf E.8 braucht es ja laut EEG nur einen "qualifizierten dritten", Ich gehe also davon aus, dass das mein Elektriker machen darf und ich niemand mehr beauftragen muss.

    2. Muss für das Setzen des Schrankes ein konzessionierter Elektriker beauftragt werden ? Das könnte ja hier unter Umständen zum Problem werden sodass ich doch lieber eine Firma zur "Abnahme" suche?