Bist Du ein Jahr später oder nicht?
Wenn weniger als ein Jahr wird beides meines Wissens als eine Anlage zusammengefasst, ansonsten ist es separat.
Bist Du ein Jahr später oder nicht?
Wenn weniger als ein Jahr wird beides meines Wissens als eine Anlage zusammengefasst, ansonsten ist es separat.
Wichtig ist, dass Dein beauftragter E die Inbetriebnahme macht und das Formular mit passendem Datum unterschreibt, im besten Fall hast Du dann noch das Original in der Hand.
Das Ganze wird dann dem VNB gemeldet/gesendet und gut ist.
Das richtige wäre ja dann nun Rechnung, Mahnung, Vollstreckung etc. wie schon so oft hier geschrieben.
Diskutieren wird hier wohl nicht helfen.
Dreht Dein Zähler rückwärts oder ist er gesperrt?
Vielleicht könnte man dem VNB/MSB zusätzlichen Stress verursachen, wenn man seinem EVU mitteilt, dass der Zähler rückwärts läuft und der MSB seiner Aufgabe nicht nachkommt?
Nur als Idee zur Diskussion, vielleicht kann man damit ein wenig seinen eigenen Aufwand in den Streitigkeiten reduzieren und andere für sich arbeiten lassen?