Beiträge von Bartman76 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Der sichere Weg wäre ein Einwurfeinschreiben. Oder wie willst Du nachweisen, dass du das fristgemäß hingeschickt hast?

    Ist doch gar nicht nötig. Wenn der VNB das zurückschickt, ist der Erhalt ja bestätigt. (Auch wenn er es dann nicht haben will.) Und im Schreiben steht vermutlich nichts von einer Fristverletzung und im Idealfall ist sogar das Datum des VNB-Schreibens noch in der Frist.
    Ergo: VNB-Schreiben mit der Zurückweisung gut aufheben. Eine bessere Eingangsbestätigung geht kaum.

    Ich habe erst etwas über 50 Seiten des Threads durch, aber ich stelle die Frage noch mal hier:


    Ich habe ja nun verstanden, dass der VNB nicht für die IBN benötigt ist, und das auch nicht (unbeauftragt) berechnen darf.


    ABER: Nun ist es bei mir (vermutlich bei einigen anderen auch) so, dass ggfs. das eine oder andere in der Installation erneuert werden müsste, wie z.B. das Kabel zwischen HAK und Zähler, wie der Zählerschrank usw.. Nun sagte man mir (hier: RE: zulässige Forderungen des NB ) ob ich modernisieren müsste, hinge vom "Nasenfaktor" ab.


    Nun finde ich die Frage nicht völlig unberechtigt: Soll ich nun einen Krieg mit meinem VNB wegen 150 € anfangen, wenn er mir im Gegenzug eine Modernisierung für >1000 € aufzwingen kann, weil ihm dann meine Nase nicht (mehr) passt?


    So ätzend ich die kriminellen Zwänge zur IBN durch die VNB finde, schieß ich mir da nicht ins eigene Knie?