Beiträge von Bully85 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Ich hab ja dasselbe Spiel durch, meine Anlage läuft sei Januar diesen Jahres. Hab die Formulare mit den Kosten gar nicht erst zurückgeschickt und auf die Aussage, dass diese Formulare unbedingt für die weitere Bearbeitung notwendig sind, habe ich sie blanko per Umschlag in den Briefkasten geschmissen. Es war auch keiner zur Abnahme da und Zählerwechsel hat mein Eli gemacht, den sie eigentlich erst rausgeben wollten bis die offene Rechnung beglichen war aber dann haben sie es sich doch anders überlegt. Seitdem nie wieder was gehört. Jetzt will ich die ANlage erweitern und denke mein Name wird dort für die kompletten 8 Wochen Bearbeitung sorgen XD

    Bully85 : Nochmal zum Verständnis: Sie wollten von dir Geld für die Zählersetzung haben, das hat jetzt dein Eli gemacht. Er hat den Zähler auch beim VNB abgeholt. Und jetzt wollen sie dennoch Kohle von dir haben? Wofür?

    Hi, sie wollten für die Inbetriebnahme Geld haben, Quasi für die Abnahme der Arbeit vom Elo und der dazugehörigen EDV Arbeit.


    Jetzt müssen sie nur nochmal kommen zum verplomben (wenn Corona vorbei ist, so wurde es gesagt XD).

    Warum macht das nicht der Konzessionierte?

    Der hatte keine Plombenzange ;D und war der Meinung, dass er es als nicht Netzmeister nicht darf.

    Ahoi, also meine Anlage läuft jetzt auch. Elo durfte den Zähler abholen, am Telefon wiesen sie daraufhin, dass ja die Übernahme der Kosten noch nicht geklärt sei und ich noch eine Stellungnahme oder Erklärung dafür abgeben muss...bla bla

    Hatte die Unterlagen eine Woche zuvor ununterschrieben wieder in den Briefkasten gesteckt mit dem Hinweis, dass ich einen fachkundigen Dritten mit der Inbetriebsetzung beauftragt habe. Jetzt müssen sie nur nochmal kommen zum verplomben (wenn Corona vorbei ist, so wurde es gesagt XD).

    Habe jetzt schon ca. 21kwh eingespeist...IBN-Protokoll wurde erstellt und von mir unterschrieben, das schickt der ELo ja zum Versorger. Wie läuft das weiter? Bekomme ich irgendwann Post, wo mir ein monatlicher Abschlag präsentiert wird?

    Ich denke, die werden spätestens nach der Plombensetzung nochmal mit der Kohle kommen.

    am gleichen Tag

    am selben. Es gibt keine gleichen Tage. Jeder ist anders

    Klugscheisser ;)


    Es ist noch viel geiler, der Eli darf den Zähler setzen, muss ihn aber abholen. Bekommen tut er ihn aber erst, wenn ich das Schreiben unterschrieben zurückgesendet habe.

    Hab ich gesagt ok brauchen wir nicht, er soll kommen...alles anschliessen und dann schicke ich das Protokoll zu den Stadtwerken und dann haben sie 2 Wochen Zeit den Zähler zu setzen um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und wenn sie wegen covid nicht rauskommen betreibe ich die Anlage ohne Zähler und schicke ihnen die Werte aus meinen Datenlogger.

    Ahoi und ein gesundes neues an euch alle.

    Bei mir kommt jetzt ein bisschen Bewegung in die Sache. Meine Anlage wird diesen Monat angeschlossen.

    Die Stadtwerke haben jetzt meinem Solarteur gemeldet, dass das Inbetriebsetzungsangebot von mir noch nicht zurückgesendet wurde und das dieses zwingend erforderlich ist bla sülz brubbel. Witzigerweise und das ist echt ein Knaller, wurde auf Nachfrage zur Zählersetzung am gleichen Tag der Inbetriebnahme geantwortet, dass aufgrund von Covid-19 die Inbetriebsetzung wahrscheinlich telefonisch stattfindet und der Zähler bei den Stadtwerken vorliegt und empfangen werden kann. Ich hab mich tot gelacht...telefonische Inbetriebsetzung für 180€


    Frage am Rande, der Eli kann den Zähler ja setzen aber darf er das Ganze dann auch verplomben?

    Hi, ich habe mal ein bisschen selber rumgelesen und folgenden Absatz gefunden, der mich interessiert...


    EEG § 16 Netzanschluss

    (1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien... an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber.


    Vielleicht wurde das in den 57 Seiten schonmal besprochen aber wenn der VNB mir damit kommt, wäre meine Begründung, dass ich den Solateur schon die notwendigen Kosten für die Inbetriebnahme bezahlt habe, da ich laut EEG §10 (1) dies von einem fachkundigen dritten durchführen lassen darf und alles weitere ist im Messstellenentgelt enthalten.


    Gibt es schon eine Diskussion über die kaufmännische und technische Inbetriebnahme vom Schiedsspruch der Clearingstelle?

    Inbetriebnahme § 3 Nr. 30 EEG 2017

    "Zu beachten ist, dass die gesetzliche Definition der Inbetriebnahme sich von der »Inbetriebsetzung« im Sinne vieler technischer Regelwerke unterscheidet. Letztere verstehen darunter zumeist den Netzanschluss und erstmaligen Netzparallelbetrieb, während für die Inbetriebnahme im Sinne des EEG ein Netzanschluss nicht erforderlich ist."


    Im EEG steht ja nun nichts von kaufmännisch oder technisch aber dieser o.a. Satz ist ja schon interessant.

    Wie versteht ihr das?



    Der Zähler ist "unverzüglich" vom Messstellenbetreiber zu installieren. Als "unverzüglich" definiert die aktuelle Rechtsprechung einen Zeitraum von 8 Wochen nach Inbetriebnahme

    Dazu finde ich kein Zitat der Clearingstelle o.ä.?

    Unverzüglich bedeutet juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches).


    Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht jedoch einen Zeitraum von zwei Wochen als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln als angemessen (BGH mit Urteil vom 25.02.1971, Az.: VII ZR 181/69 = NJW 1971, 891).

    Ahoi, nicht das ich die Kohle bezahlen möchte. Ich frag mich nur, ob der Termin zur Zählersetzung dann nicht zustande kommt, weil sie dann darauf beharren, dass ich das nicht unterschrieben habe. Ich lese hier zwar mit, bin aber rechtlich nicht so sattelfest wie ihr. Ich werde morgen meinen Solateur anrufen und nach diesem technischen Dokument fragen und dann mal abklären wie es jetzt weitergeht. Prinzipiell mache ich mit ihm einen Termin aus und wenn ich diesen habe, teile ich diesen schriftlich dem VNB mit damit dieser den Zähler setzen kommt. Sollte ich dem Anschlussvertrag schriftlich widersprechen?