Stimmt, diese Info am Tag der Inbetriebsetzuing neben dem Inbetriebsetzungsprotokoll unbedingt dem VNB mitteilen.
Beiträge von MaxiSolar im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
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Und seiner Aussage der widerrechtlichen Inbetriebnahme widerspreche ich natürlich.
Ich würde da vielleicht gar nicht weiter drauf eingehen.
Einfach möglichst kurz und knapp mitteilen das die Inbetriebsetzung am xx.xx.2023 erfolgt ist und seit dem gemäß EEG Anspruch auf entsprechende Vergütung besteht. Fertig.
Keine Romane schreiben, das lesen/verstehen die eh nicht
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Selbst wenn die vorherige Anzeige der Inbetriebsetzung beim VNB versäumt wurde: Die Anlage wurde inzwischen in Betrieb gesetzt und es besteht Vergütungsanspruch. Und nun?
Mein VNB wollte ebenfalls eine Woche vorher informiert werden. Habe ich aber “vergessen“. Konsequenzen bis heute: Keine.
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Was soll denn bitte eine "Rücknahme der Inbetriebnahme" sein? Sowas gibt es doch gar nicht, oder? Wenn dann eher eine "Außerbetriebsetzung".
Dies kann der VNB aber wohl nur machen bzw. allerhöchstens anordnen (der hat nämlich gar nichts an der Anlage zu suchen) wenn es gravierende Mängel (z.B. Verstoß gegen die TAB) und/oder unerwünschte/unzulässige Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz gibt.
Außerdem würde eine solche "Außerbetriebsetzung" dann ja auch nur die PV-Anlage selbst betreffen (das hat er so bzw. so ähnlich ja auch am Telefon gesagt) und nicht die Kappung der kompletten Stromversorgung bedeuten.
Anläßlich einer nicht bezahlten Rechnung eines Kleckerbetrages ist das alles aber völlig unverhältnismäßig. Das zeigt erst mal wie irrsinnig das Ganze eigentlich ist.
Der VNB hat mit seinen Äußerungen ganz klar eine Grenze überschritten. Und zwar weit überschritten.
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Ich würde in dem Fall wie oben schon geschrieben unter Vorbehalt zahlen und - wenn der Bauantrag durch ist - dann ganz in Ruhe versuchen mir das Geld wiederzuholen.
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Oder vielleicht einfach mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zahlen?
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Den Antworten aus dem Gesprächsprotokoll entnehme ich zwischen den Zeilen das es dem VNB inzwischen bewusst ist das seine Forderungen und sein Tun (Abnahme) unbegründet sind. Denn ansonsten würde er sachlich vorgehen und hätte keinen Grund sich irgendwelche fadenscheinigen Begründungen auszudenken und erst recht nicht Drohungen auszusprechen. Ich denke der ist kurz vorm einknicken. Was er natürlich nicht zugeben wird. Ich würde mich nicht so unter Druck setzen lassen sondern erst mal nicht zahlen und abwarten was passiert.
Zum Bauantrag: Muß eine eventuelle Ablehnung nicht auch entsprechend begründet werden? Wenn dabei herauskommt das es keine oder nur fadenscheinige Begründungen gibt wird man vielleicht eins und eins zusammenzählen können ...
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Ja stimmt, ich denke auch das die Vollmacht die Erteilung eines kostenpflichtigen Auftrags an den VNB im Namen des Betreibers nicht her gibt.
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Was mich vor allem nervt das man als Kunde eigentlich fast alles selbst machen/planen muß. Und dabei trotzdem noch höllisch aufpassen muss das auch wirklich nichts schief läuft. Und auch dann gelingt das leider nicht immer. Wenn man sich heute auf andere verlässt ist man leider oft verlassen. Mir selbst machen daher solche Projekt kaum noch Freude. Bei der PV-Anlage war es bei mir besonders schlimm. Was da für ein Murks verzapft wird wenn man nicht immer daneben steht. Es mag gute Solateure geben. Aber mir scheint das sind nur wenige. Und die VNBs geben einem dann ggf. noch den Rest. Schade eigentlich.
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Es hilft zwar hagene nicht weiter aber ich habe das damals ganz bewusst anders gemacht (da ich durch das Forum vorgewarnt/sensibilisiert war):
Ich habe dem Solateur erst einmal keinerlei schriftliche Vollmachten gegeben (die hat er auch überhaupt nicht von mir verlangt). Am Tag der Inbetriebnahme habe ich mir E.8 von ihm ausfüllen und unterscheiben lassen und ich habe das umgehend sofort per Mail zum VNB geschickt und im MaStR eingetragen. Somit konnte der VNB gar nicht auf irgendwelche dummen Ideen kommen.
Irgendwelche Rechnungen vom VNB habe ich auch nie bekommen. Auch nicht für den Zählerwechsel.