Ich habe ja auch die Rechnung der EAM erhalten. Also die zweite bereits, da ich im letzten Jahr meine Anlage erstmalig in Betrieb genommen habe und in diesem Jahr diese Anlage erweitert habe.
Telefonisch interessiert es keinen und man verweist darauf, dass ich ja unterschrieben habe bei der Anmeldung der Anlage, dass diese Kosten auf mich zukommen.
Die eigentliche "Inbetriebnahme" der EAM war dann das eintragen von zwei Werten in einem Formular. Fertig. Die wirkliche Inbetriebnahme wurde schon vor Wochen durch den Elektriker vorgenommen.
Habe nun eine E-Mail verfasst mit dem Hinweis auf das Urteil des Amtgerichts Brakel und das ich es ebenfalls darauf ankommen lasse und es ggf. gerichtlich klären lasse, dann aber auch (wenn es dazu kommen sollte) die Kosten der ersten "Inbetriebnahme" zurückfordern werde. Ebenfalls habe ich in der E-Mail nachgefragt welche Leistung denn genau diese mit 141 Euro in Rechnung gestellte "Inbetriebnahme" umfasst.