Mit dem Einbau ist nur die erstmalige Installation einer Messstelle im vom Gesetz definierten Umfang gemeint.
Ja und wie lautet dann bitte das Argument, dass für den Zählertausch von mMe als 1RZ (kein Ferraris!) auf mMe als 2RZ keine Rechnung gestellt werden darf? Ich bin hier bewusst picky, weil die VNB das auch sein werden und nach jedem Strohhalm greifen, um ihre Abzocke zu rechtfertigen.