Beiträge von Ronny1976 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Das Schreibwn beginnt mir "vielen Dank für Ihren Auftrag".


    Ist das so? Hast Du einen Auftrag erteilt? So richtig? Mit Unterschrift? Würde ich mir mal in Kopie schicken lassen...


    Wenn ja: trag es mit Fassung.

    Wenn nein: Rechnung mangels Auftragserteilung zurückweisen.

    ist das wirklich alles absicht oder handeln da unwissende..?

    Die haben eigentluch ALLE eine eigene Rechtsabteilung.

    Diese vermeidet nahezu JEDESMAL einen Richtsspruch.

    Du kannst also zu 100% davon ausgehen, dass die VNB GENAU wissen, was sie da treiben.

    Wenn es braun ist, nach Sch..sse stinkt, dann ist es im Regelfall auch genau das...


    Das mag vielleicht beim kleinen Sachbearbeiter (Typ dressierter Affe) am Telefon anders sein, spätestens dann, wenn der Vorgang eine Etage höher geschoben wird, bezweifle ich Unwissenheit auf jedem Fall.


    Daher auch meine unqualifizierte, drastische Aussage. Nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn eine (hier sogar mehrere) Organisation sich immer wieder über bestehendes Recht hinwegsetzt...

    Eine Diskussion setzt voraus, dass Dein gegenüber Deiner Argumentation folgen will - und das ist eben genau NICHT der Fall. Von daher kannst Du Dir diese Diskussion auch schenken.


    Was wird passieren?

    Schlimmstenfalls kommt der gerichtliche Mahnbescheid, dem Du natürlich wieder widersprichst. Keine Auftragserteilung. Spätestens dann wird der VNB einknicken und Deine Widerspruch "im Einzelfall und aus Kulanz" akzeptieren. Auf keinen Fall wird er ein Urteil in der Sache riskieren - damit würde er ja einen Präzendezfall schaffen.


    Natürlich steht es Dir frei, wie Du Deine Freizeit verbringst. Ich sehe jedoch keinerlei Erfolgschancen auf Einsicht beim Gegenüber. Und würde daher jede Minute Zeit als sinnlose Verschwendung betrachten. Glaub nur nicht, Du wärst der erste, der diese Diskussion führen würde - und stets ist es bisher so gelaufen. 99% zahlen die ca 150€. 1% zahlt sie nicht. Diese Einnahmequelle wird sich der VNB sicher nicht wegen Dir verbauen...

    Was soll diese Diskussion mit Idioten bringen?


    Entweder hast Du die Beauftragung unterschrieben - dann trage es mit Fassung und zahle - oder Du hast sie nicht unterschrieben - dann weise die Rechnung mangels Auftragserteilung zurück.


    Ende der Diskussion.

    Schön, über was für theoretisches Wissen Du so verfügst.


    Mache ich aber beruflich und privat seit 1995 so und bin damit bisher immer ans Ziel gekommen...

    Nämlich eine korrekte (und keine vollgeschmierte) Rechnung in Händen zu halten und diese hat dann auch immer automatisch ein neues Zahlungsziel.

    Wenn die Rechnung falsch ist und ich sie mit meinen Anmerkungen zurückschicke zwinge ich den Geschäftspartner zur Erstellung einer korrekten Rechnung. Rechtliche Wirkung hat dieses Vorgehen nur dann, wenn er eine richtige Rechnung schickt und ich ein neues Zahlungsziel und eine einwandfreie Rechnung habe. Das Mahnwesen hebele ich dabei auch noch aus. Zumindest bei "richtigen" Firmen, wo noch Menschen und keine Automaten sitzen.