ob die 1.000 stimmen, weiß ich natürlich nicht aber natürlich ist das viel Geld
Beiträge von Stefan1234 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“
-
-
Hallo zusammen,
ich habe nun von der TEN (Thüringer Energienetze) ebenfalls eine erste Mahnung erhalten mit der Bitte die 204,74 Euro zu bezahlen. Als ich dort angerufen habe und gefragt habe, ob ich denn jemals einen Auftrag zur Inbetriebnahme unterschrieben hatte, wurde mir gesagt, dass ich das nicht gemacht habe aber sie würden immer eine Inbetriebnahme machen (letztes Jahr ca. 1.000 und jeder hätte bezahlt). Ist denn noch jemand hier, der von den Thüringer Energienetzen „betreut“ wird?
Wie dem auch sei, ich werde jetzt auch der Mahnung widersprechen (wie auch der Rechnung) und die Mitarbeiterin wollte meine Beschwerde weitergeben an ihren Vorgesetzten. Ich bin gespannt und berichte weiter.
-
Inbetriebnahmeerklärung liegt bereits vor. Ok, dann werde ich auf die Mail einmal mit der Steuernummer, Kontodaten und dem Wunsch nach monatlicher Zahlweise antworten. Dann muss ich hier nochmal quer lesen nach einer guten Wortwahl
-
Also am Besten Zurückschreiben, dass man keinen Netzanschlussvertrag benötigt und die technische Inbetriebnahme für 204 Euro nicht notwendig ist laut EEG? Weil sie halt schreiben, dass die Abnahme unbedingt erforderlich ist.
-
Du hast einen Eispeisezusage, Anlage bauen mit Eli Inbetriebnehmen, der sendet die notwendigen Dokumente an den VNB....wenn du nett bist schreibst du ihnen das gMSB verpflichtet ist den Zähler zu tauschen und bis dahin eine Ersatzwertbildung vorgenommen werden muss.
Wie würdest Du vorgehen, wenn der VNB auf das NAB nicht reagiert und somit keine Einspeisezusage vorliegt?
Eine Einspeisezusage habe ich noch nicht oder geht das aus dem Schreiben hervor?
-
Hallo zusammen,
ich erhielt nun auch wieder Post vom Netzbetreiber und bitte weiter um Rat. Ich hatte hier ja mal meine Infos zusammengeschrieben. Die IBN soll 204,74 Euro kosten
Anbei die geschwärzten Unterlagen mit der Bitte um Rat
Ja, und ich kenne mittlerweile 3 Personen, die diese VNB Inbetriebnahme durchgeführt haben (und bezahlt haben, irgendwas um die knapp 200 Euro). Die fanden das normal und dass es schon so stimmen muss, wenn der VNB das so sagt.
Wo hast du denn den Begriff "vergütungstechnische Inbetriebnahme" her, wenn nicht von einem VNB?
Die vergütungstechnische Inbetriebnahme ist die Erste Inbetriebnahme durch den Betreiber oder Eli der die
"Höhe der Vergütung "
festlegt nach EEG.
Was die VNB meist rumlabern ist die "technische Inbetriebnahme", also der Zeitpunkt wo die Anlage tatsächlich Strom ins Netz einspeist. ( Nach Fertigmeldung durch Eli bla bla bla)
Diese technische Abnahme will der VNB meist ( gegen Entgelt) selbst vornehmen, das ist natürlich Schnulli.
Aber man muss schon Unterscheiden zwischen der Ersten Inbetriebnahme die die Höhe der Vergütung festlegt und derer die erfolgt wenn die Anlage tatsächlich voll einspeist.
Für letzteres ist der Eli zuständig die Anlage nach "VDE schlag mich tot" zu bauen.
Zwischen beiden kann auch schnell ein Halbes oder ganzes Jahr liegen!
-
Ja, und ich kenne mittlerweile 3 Personen, die diese VNB Inbetriebnahme durchgeführt haben (und bezahlt haben, irgendwas um die knapp 200 Euro). Die fanden das normal und dass es schon so stimmen muss, wenn der VNB das so sagt.
Wo hast du denn den Begriff "vergütungstechnische Inbetriebnahme" her, wenn nicht von einem VNB?
Die vergütungstechnische Inbetriebnahme ist die Erste Inbetriebnahme durch den Betreiber oder Eli der die
"Höhe der Vergütung "
festlegt nach EEG.
Was die VNB meist rumlabern ist die "technische Inbetriebnahme", also der Zeitpunkt wo die Anlage tatsächlich Strom ins Netz einspeist. ( Nach Fertigmeldung durch Eli bla bla bla)
Diese technische Abnahme will der VNB meist ( gegen Entgelt) selbst vornehmen, das ist natürlich Schnulli.
Aber man muss schon Unterscheiden zwischen der Ersten Inbetriebnahme die die Höhe der Vergütung festlegt und derer die erfolgt wenn die Anlage tatsächlich voll einspeist.
Für letzteres ist der Eli zuständig die Anlage nach "VDE schlag mich tot" zu bauen.
Zwischen beiden kann auch schnell ein Halbes oder ganzes Jahr liegen!
-
Doch kannst du, insb. wenn die das binnen 8 Wochen nach IBN nicht auf die Kette kriegen... Du bist Unternehmer, der seit 3 Monaten liefert aber nicht bezahlt wird, und die sind dein Kunde, der ne Leistung in Anspruch nimmt, bislang kostenlos...!
Die verbindliche Information über die Einspeisevergütung steht auf der Seite der BNA und mit der Anmeldung im MaStR und IBN/Fertigmeldung beim VNB hast du diese quasi gebongt!
https://www.bundesnetzagentur.…G_Registerdaten_node.html
November waren es 8,48ct (<10kWp) bzw. 8,24ct (für den Teil über 10kWp), je nachdem wie gross deine Anlage ist, kannst dir daraus den Preis ausrechnen...
BTW, beim FA hast dein Unternehmen hoffentlich schon angemeldet... Zum Nov20!?
Vielen Dank für eure ganzen Informationen, das hilft mir wirklich sehr. Ja, beim FA ist alles schon durch und die Mehrwertsteuer ist bereits letztes Jahr zurück gekommen. Ich habe auch jeden Monat bzw. ab diesem Jahr quartalsweise eine 0-Meldung gemacht über Elster. Bei den Sachen mit dem VNB hatte ich mich halt auf den Elektriker verlassen bzw. damit gerechnet, dass es länger dauert.
Ok, dann werde ich dort einmal nach der Bestätigung zum NAB fragen
Ich halte euch auf dem Laufenden.
-
Hallo zusammen, ja, die Zählerstände habe ich am Tag der IBN fotografiert. Der Stand, der die Einspeisung misst, stand ja vorher auf 0. Ich kann doch nicht einfach eine Rechnung schreiben oder? Ich habe ja noch nicht mal eine verbindliche Information über die Höhe meiner Einspeisevergütung (war November 2020 glaube ich 8,x Cent.
-
Vielen Dank. Muss ich das ein wenig anders schreiben weil es halt eigentlich eher gestellt werden muss? Normalerweise sollte es für November 2020 ja bereits im September/Oktober beantragt werden. Ich habe Angst, dass ich da jetzt einen nicht wieder zu änderenden Fehler mache.