Beiträge von Maze77 im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Bezüglich Vertrag antworten, ein Abschluss eines Vertrages ist nicht notwendig, es gilt das EEG. Habe ich selbst bei der großen ENBW (NetzeBW) so gehandhabt nach dem ich dieses Vertragsangebot erhalten habe...hat problemlos funktioniert.

    Beim Rest, wurde alles hier schon im Thread erläutert.

    Du hast einen Eispeisezusage, Anlage bauen mit Eli Inbetriebnehmen, der sendet die notwendigen Dokumente an den VNB....wenn du nett bist schreibst du ihnen das gMSB verpflichtet ist den Zähler zu tauschen und bis dahin eine Ersatzwertbildung vorgenommen werden muss.


    Ich hatte die IBN im Juli 2022 und hatte damals auch den Kosten widersprochen, nachdem mein Eli das Formular an ENBW geschickt hatte. Ich hatte damals einen Emailaustausch in dem ich mich auch auf das laufende Clearingstellen Verfahren berufen hatte.

    ENBW hatte damals darauf bestanden, dass die Kosten zu zahlen seien. Dies hatte ich dann auch getan, habe aber nun nach Abschluss des Verfahrens bei der Clearingstelle eine freundliche Email an ENBW geschickt und erhalte das Geld nun Rückwirkend wieder.


    Jetzt muss ich nur beim FA die Steuerrückerstattung etwas korrigeren ;)