So jetzt bin ich es nochmal. Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Entgegen mancher Empfehlung habe ich mich jetzt nochmal telefisch mit dem Kammeraden in Verbindung gesetzt.
Dies hatte folgende Beweggründe:
1. Ich wollte wissen ob ein unterschriebener Auftrag oder irgendetwas was den Anschein erwecken könnte ich hätte einen kostenpflichtigen Auftrag erteilt.
Antwort von Ihm: Sie müssen keinen Auftrag erteilen, dieser erfolgt automatische wenn mein Installateur eine Netzverträglichkeitsprüfung anstößt, also wohl vor dem Bau der Anlage.
2. Ich wollte wissen wie er sich die Stilllegung der Anlage vorstellt. Dazu meinte er "wir legen die Anlage vor Ort am Zähler still". Dann meinte ich er meint doch bitte nicht das ich Ihn nochmal auf mein Grundstück lasse. Daraufhin meinte er "dann machen wir das von der Straße aus, dann haben Sie halt keinen Strom mehr". Ich meinte dann nur, ob er denkt das 175,- Euro die sogar unrechtmäßig berechnet werden ausreichen um dies rechtlich zu begründen. Und ob hier eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist.
Daraufhin hat er umgeschwenkt und meinte "laut §12 der NAV haben wir als Betreiber jederzeit Zutritt zu unseren Zähler und können damit Ihr Haus betreten". Ich meinte dann nur das werden wir dann sehen....
Als ich die EEG Clearingstelle als klärende Instanz vorgeschlagen habe sagte er erbost "Nein nein, wegen 170,- Euro werden die Stelle nicht in Anspruch nehmen." Ich meinte dann das ich das aber schon gerne machen möchte. Und bezüglich seiner Drohungen die ich ja schriftlich habe, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen werde. Darauf kam nur "das können Sie gerne machen".
Er betonte dann nochmal seine Drohung, zahlen Sie bis nächsten Mittwoch, sonst wird die Anlage stillgelegt. Er meinte auch das die Kosten immer mehr werden, da Sie dann ein Inkasso mit einschalten. Ich meinte darauf, dass die normal Ihre Tätigkeit einstellen wenn die Rechnung unrechtmäßig ist. Darauf sagte er "die haben Anwälte die hier spezialisiert sind, die wissen genau wann so eine Forderung rechtmäßig ist. Wir machen das seit 20 Jahren mit denen, ich wäre generell der Erste der seine Inbetriebnahme nicht bezahlen möchte. In den letzten Jahren wären es 400 Anlagen gewesen."
Natürlich durfte auch die Aufzählung aller sonstigen Tätigkeiten (Registrierung EEG, Pflege Marktstammdatenregister...." nicht fehlen. Ich meinte dann das er dazu im Rahmen des EEG verpflichtet ist. Er meinte dann "das genau das EEG regelt das Sie alle Zusatzkosten die eben nicht der Allgemeinheit zu Gute kommen an den Verursacher weiterberechnen müssen. Und meine Anlage käme in dem Gebiet eben nicht der Allgemeinheit zu Gute".
Das war definitiv das letzte Telefonat. Von seiner Seite steht die Aussage mit zahlen Sie bis nächsten Mittwoch.
Ich möchte natürlich zusätzliche Kosten für mich vermeiden, ganz klar. Da die Klärung der Angelegenheit ja sicher länger als bis nächsten Mittwoch dauert verunsichert mich das wieder. Telefonisch kann man ja bei Clearingstelle auch nichts klären, somit ist man auf die schriftliche Klärung angewiesen die wieder Zeit in Anspruch nimmt.
Es handelt sich hier um die E-Werk Schweiger oHG
Das ist jetzt schon wieder eine harte Nummer muss ich sagen. Man ist öfter an dem Punkt wo man sich die Frage stellt "Will ich diesen Kampf führen?".
Ich würde mich freuen wenn Ihr mich hier weiter unterstützt.
Viele Grüße
Stephan