Beiträge von inkoFa im Thema „Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB“

    Danke für die ausführliche Antwort. Im Impressum des VNBs ist folgendes aufgelistet:

    Das heißt für mich, ich müsste mich an die

    Niedersächsische Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium

    für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden? Oder doch an die Landesregulierungsbehörde? Dort ist der VNB aufgelistet. ||

    Vielen Dank für deine Rückantworten!

    Ich habe gerade mal bei der Bundesnetzagentur geschaut, wie ich dort meine "Beschwerde" platzierte. Ich habe aber nur etwas bzgl. Einer Verbraucherschlichtung EVU gefunden. Nichts explizites zu VNB s oder Gewerbe.

    Wo muss ich mein Anliegen platzieren? Einfach per Mail?

    Nein, es gab keine Vereinbarung, dass der VNB zur INB kommen soll. Er hat sich quasi selber eingeladen.


    Diesen Umstand habe ich bereits in meiner ersten Mail an den VNB angemerkt. Nun beruft er sich darauf, dass er aufgrund seiner Ergänzungen zur NAV vor Ort sein muss und das auch laut Preisblatt in Rechnung stellt.

    Dem VNB sagen dass er seine ergänzenden Bedingungen als Frostschutz einsetzen kann, sie aber nicht relevant sind da das EEG ihm nicht gestattet, einen Vertrag, nichts anderes ist das, durchzusetzen.

    Danke für deine Antwort.

    Der VNB wird sich ja trotzdem auf seine Ergänzenden Bedingungen“ und die VDE-Richtlinien „ Eigenerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz“ berufen.


    Ich finde im EEG keinen eindeutigen Beleg dafür, dass er bzgl. der INB keinen separaten Vertrag abschließen darf. Dieses wird irgendwie immer nur im Zusammenhang mit der Einspeisevergütung erwähnt. Kannst du mir da vielleicht helfen?


    Mir fällt es gerade schwer, auf die letzte Rückmeldung des VNBs zu antworten.

    Hallo zusammen,

    auch ich habe für die INB meiner PV Anlage eine Rechnung über 100 EUro netto bekommen. Ich habe bereits regen Schriftverkehr mit meinem (kleinen) VNB. Nachdem ich seine Argumente mit dem EEG entkräften konnte, kam der VNB mit dem üblichen NAV §14. Das NAV habe ich ebenfalls entkräftet.

    Nun versucht sich der VNB mit seinen "Ergänzenden Bedingungen zur NAV (einsehrbar hier https://www.gemeindewerke-bove…001_NAV_X_inkl-Preise.pdf ) auf die VDE-AR-N 4105 zu beziehen,


    Hier der letzte Emailverlauf:


    So wie ich das sehe, sind für mich die Ergänzenden Bedingungen des NAV nicht gültig ($1 NAV), deswegen dürfte die VDE auch nicht greifen, oder?


    Wie mache ich den jetzt weiter?


    Danke und Grüße